Die Beurteilungskompetenz des Bundesgerichts soll sachlich ausgedehnt und gleichzeitig auf wichtige Fragen beschränkt werden. Dies schlägt das Bundesgericht im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes vor.
Damit strebt das Bundesgericht eine Stärkung seiner verfassungsmässigen Funktion als oberste Gerichtsinstanz der Eidgenossenschaft an. Als zentralen Punkt schlägt das Gericht vor, den Zugang ans Bundesgericht zu erweitern. Die ordentliche Beschwerde soll künftig in zusätzlichen Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts möglich werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesgerichts vom Donnerstag heisst.