Verwenden immer mehr Autofahrer Dashcams?
Das Interesse in der Schweiz steigt tatsächlich: «Ja, seit etwa einem halben Jahr erkennen wir eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach Dashcams», erklärt eine Unternehmenssprecherin von Media Markt auf Anfrage. Auch bei digitec hinterlassen Videos wie das von der A1 Spuren: «Wir beobachten nach Vorfällen wie gestern jeweils einen sprunghaften Anstieg der Verkaufszahlen», erklärt Sprecherin Stefanie Hynek.
Das gesteigerte Interesse an Dashcams hat nicht zuletzt mit den spektakulären Unfall-Videos aus Russland zu tun, die regelmässig auf Youtube auftauchen. Filmli!!
Darf man das überhaupt?
Verboten ist der Einsatz von Dashcams nicht, in einigen Ländern sind die Kameras sogar gesetzlich oder durch die Haftpflichtversicherer vorgeschrieben. «In der Schweiz jedoch verstösst ihr Einsatz gegen Grundsätze des Datenschutzgesetzes», sagt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.
Machen sich Dashcam-Filmer also strafbar?
«Wer mit einer Dashcam durch die Strassen fährt und dabei erwischt wird, muss damit rechnen, von Betroffenen verklagt zu werden.», sagt Eliane Schmid, Informationsverantwortliche des EDÖB. «Das könnte auch dem Leserreporter mit dem A1-Video passieren. Man kann jedoch nur klagen, wenn man selber von der Persönlichkeitsverletzung betroffen ist», so Schmid.
Dürfen die Bilder als Beweismittel vor Gericht verwendet werden?
Das liegt im Ermessen des Richters. Bis anhin ist kein Fall bekannt. Hier Quotes Böll.
Wie verwendet man eine Dashcam, ohne sich strafbar zu machen?
Quotes Astra/TCS: Die Dashcam darf die Sicht des Fahrers nicht einschränken, wird also bestenfalls zuunterst an der Windschutzscheibe befestigt. Personen dürfen auf den Filmen keine zu erkennen sein (vorausgesetzt sie werden ohne deren Wissen aufgenommen).