Schwyzer Polizist wegen tödlichen Schüssen vor Gericht

Tödliche Polizeikontrolle

Schwyzer Polizist wegen tödlichen Schüssen vor Gericht

10.04.2014, 10:05

Im September 2012 hat ein Schwyzer Polizist einen Einbrecher, der in einem Auto sass, erschossen und dessen Cousin verletzt. Was bei der Polizeikontrolle in Rickenbach SZ genau passiert ist, ist am Montag Gegenstand eines Prozesses vor dem Schwyzer Strafgericht.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Kantonspolizisten Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell fahrlässiger Tötung sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Der Polizist habe in der bedrohlichen Situation, in der er sich fühlte, in einer unverhältnismässigen Weise von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Zum tödlichen Schuss war es in der Nacht vom 11. und 12. September 2012 gekommen. Damals brachen die zwei Cousins zusammen mit Komplizen im Kanton Uri ein. Die Cousins flüchteten mit einem gestohlenen Kleinbus und gerieten in Rickenbach bei Schwyz in eine Polizeikontrolle.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft feuerte der beschuldigte Polizist vom Beifahrersitz einen Schuss auf den Kleinbus ab. Das Projektil tötete den 24-jährigen Beifahrer und verletzte den 25 Jahre alten Lenker des Kleinbusses.

100 Polizisten im Einsatz

Der Verletzte entkam. Die Polizei leitete eine grossangelegte Suche nach ihm ein, an der rund hundert Polizisten, mehrere Polizeihunde und ein Helikopter beteiligt waren. Am Abend des Folgetages wurde der flüchtige Mann nass und verschmutzt in der Nähe des Tatortes unterhalb der Ibergeregg aufgegriffen.

Kurz darauf, im Oktober 2012, wurde der festgenommene Mann nach Moldawien ausgeschafft und mit einer zehnjährigen Einreisesperre belegt. Er war in Dänemark wegen versuchten Bankraubes sowie Ladendiebstahles vorbestraft. Im August 2013 wurde er in Abwesenheit vom Urner Landgericht zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Polizist, der sich am Montag vor dem Gericht verantworten muss, wurde in den Innendienst versetzt. Das Sicherheitsdepartement leitete eine interne fachliche Aufarbeitung ein. Über Ergebnisse könne erst nach dem rechtskräftigen Abschlusses des Falles informiert werden, teilte der Departementsvorsteher auf Anfrage mit. (whr/sda)

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