Ein 34-jähriger Zürcher Kantonspolizist ist vom Kantonsgericht St. Gallen in zweiter Instanz wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 10'000 Franken und zu Genugtuungszahlungen von 1500 und 2000 Franken an die Opfer verurteilt worden.
Er hatte vor zwei Jahren im Bad des «Säntispark» in Abtwil zwei junge Frauen begrapscht. Die Kosten des Verfahrens – 4000 Franken – muss der Mann zu zwei Dritteln bezahlen. Einen Drittel trägt der Staat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dhr/sda)