Im Missbrauchsprozess gegen den Sozialtherapeuten vor dem Berner Regionalgericht hat die Staatsanwältin am Dienstag nebst der maximal möglichen Haftstrafe von 15 Jahren die Verwahrung des Angeklagten gefordert. Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend.
Schuldig gesprochen werden soll der Mann wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.