Freispruch: Thurgauer Wirt hat seine Freundin nicht getötet

Indizienprozess

Freispruch: Thurgauer Wirt hat seine Freundin nicht getötet

Ein Beizer aus Tägerwilen stand vor Gericht, weil er seine alkoholkranke Freundin im Streit zu Tode geprügelt haben soll. Das Gericht sprachen den Mann frei.
20.05.2014, 17:19

Ein 59-jähriger Wirt aus Tägerwilen TG ist am Dienstag vom Bezirksgericht Kreuzlingen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Der Beizer war angeklagt, weil er im Verdacht stand, im Herbst 2011 seine 45-jährige Partnerin im Streit totgeprügelt zu haben. 

Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelte den aussergewöhnlichen Fall am Montag; es handelte sich um einen reinen Indizienprozess. Während für die Staatsanwaltschaft klar war, dass der Mann seine Partnerin umgebracht hatte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Denn die Tat könne dem Beizer nicht bewiesen werden.

Der Angeschuldigte, der 93 Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte und heute wieder wirtet, bestritt wie in der Strafuntersuchung auch vor Gericht, seine alkoholkranke Partnerin getötet zu haben. Er wisse nicht, wie sie ums Leben gekommen sei; vermutlich sei sie die Treppe hinuntergestürzt, als sie im Keller habe Wein holen wollen. (whr/sda) 

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