Rechtsgutachten: ECOPOP-Initiative ist gültig

Einheit der Materie gewahrt

Rechtsgutachten: ECOPOP-Initiative ist gültig

06.02.2014, 14:5606.02.2014, 17:52

Vertreter des Vereins ECOPOP haben am Donnerstag in Zürich die Rechtsgültigkeit ihrer gleichnamigen Initiative bekräftigt. Gemäss einem Gutachten des Zürcher Staatsrechtlers Andreas Kley wahrt das Volksbegehren die Einheit der Materie «vollumfänglich». Anlass für die kurzfristig einberufene Medienkonferenz war eine Äusserung von CVP-Ständerat Urs Schwaller. 

Dieser hatte vergangene Woche in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» gesagt, er beabsichtige, in der Staatspolitischen Kommission (SPK) einen Antrag auf Ungültigkeit der ECOPOP-Initiative zu stellen. In seinem an der Medienkonferenz präsentierten Gutachten vom April 2013 zieht Rechtsprofessor Andreas Kley den Schluss, dass die Initiative die Einheit der Materie wahrt. Er verwies darauf, dass die Bundesversammlung in dieser Frage bis jetzt stets «sehr grosszügig» entschieden habe. 

In der Vergangenheit seien nur wenige Initiativen für ungültig erklärt worden. Die ECOPOP-Initiative hat zwei Stossrichtungen: Einerseits wollen die Befürworter die Zuwanderung in die Schweiz auf jährlich 0,2 Prozent der Bevölkerung beschränken. Anderseits soll der Bund verpflichtet werden, zehn Prozent der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit für die freiwillige Familienplanung in Entwicklungsländern einzusetzen. (aeg/sda) 

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