Verteidiger: Unplausible Belastung von Urner Barbetreiber

Verteidiger: Unplausible Belastung von Urner Barbetreiber

20.11.2017, 12:00

Mit dem zweiten Plädoyer der Verteidigung ist am Montag vor dem Urner Obergericht der Prozess gegen einen ehemaligen Barbetreiber fortgesetzt worden. Der Verteidiger erklärte, die belastenden Aussage einer Zeugin bewiesen nicht die Schuld seines Mandanten.

Das Obergericht hatte den ehemaligen Barbetreiber 2016 vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, doch hob das Bundesgericht das Urteil wegen mangelhafter Beweiswürdigung auf. Der Beschuldigte soll einen Killer auf seine damalige Gattin angesetzt haben. Die Frau wurde 2010 in Erstfeld auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt.

Das Bundesgericht kritisierte etwa, dass das Obergericht in seinem Urteil zu wenig begründet habe, wieso es nicht auf belastende Aussagen einer Zeugin abgestellt habe. Die Frau hatte ausgesagt, ihr Ex-Freund habe ihr die Schüsse gestanden. Dieser war 2012 als Auftragsschütze verurteilt worden.

Verteidiger Linus Jaeggi erklärte, dass diese Zeugin nicht glaubhaft sei. Ihre Aussagen hätten wie ein Gebrauchtwagen unter der glänzenden Oberfläche raffiniert versteckte Mängel. Der «faule Kern» des Falles seien diese falschen Aussagen. Sein Mandant sei freizusprechen.

Mit einem «Plausibilitätstest» versuchte Jaeggi zu beweisen, dass die Aussagen der Frau nicht Informationen des Ex-Freundes enthielten, sondern aus den Akten stammten. Sie nenne ungefragt Details, die wichtig seien, um den ehemaligen Barbetreiber hinter Gitter zu bringen.

«Stammtischlogik»

Erneut betonte der Verteidiger, dass die Verurteilung des Auftragsschützen die Schuld des Barbetreibers nicht beweise. Dies wäre «Stammtischlogik», sagte Jaeggi. Auch führte er aus, dass das Bundesgericht mit der Aufhebung des Freispruchs nicht einen Schuldspruch verlangt habe.

Das Urner Obergericht hatten den Barbetreiber 2013 des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Bundesgericht hob das Urteil auf, 2016 sprach das Obergericht den Beschuldigten vom Vorwurf des Auftragsmordes frei. Das Bundesgericht schickte den Fall aber erneut zur Neubeurteilung an das Urner Gericht zurück. Diese Verhandlungen haben am Donnerstag begonnen. (sda)

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