Ein heute 23-jähriger Mann, der 2008 in Aarau als Minderjähriger eine Prostituierte ermordet hatte, bleibt trotz verbüsster Strafe weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Die vom Bundesgericht angeordnete Verlegung in eine andere Institution ist derzeit nicht möglich. Alle angefragten geschlossenen Institutionen hätten die Aufnahme des Mannes abgelehnt, teilten die Aargauer Gerichte am Freitag mit. Das Familiengericht Lenzburg, das sich mit dem Fall beschäftigt hatte, könne andere Institutionen nicht zu einer Aufnahme verpflichten.
Das Bundesgericht hatte am 22. November 2013 verlangt, dass alles daran gesetzt werden müsse, damit der Mann so rasch als möglich in einer psychiatrischen Klinik, einer anderen Einrichtung oder an einem anderen Ort untergebracht werden kann, wo die erforderliche Therapie gewährleistet werden könne.
Gleichzeitig hatte das Bundesgericht die Aargauer Justizbehörden angewiesen, die Psychotherapie auf drei Sitzungen pro Woche auszudehnen. Diese Forderung wurde inzwischen erfüllt. Der Betroffene erhalte in Lenzburg die erforderliche Psychotherapie, heisst es in der Mitteilung der Aargauer Gerichte. Gleichzeitig könne dort auch dem Sicherheitsrisiko begegnet werden. (sza/sda)