Mit der Übergabe der letzten von 4536 Kunstgegenständen durch die Basler Staatsanwaltschaft an Italien ist ein langjähriges Rechtshilfeverfahren um Funde aus illegalen Grabungen abgeschlossen worden. Noch unklar ist indes die Herkunft mehrerer hundert weiterer Gegenstände.
Gegen die Rückgabe der Kunstgegenstände und archäologischen Funde seien zwei Beschwerdeführer in den letzten 13 Jahren 13 Mal gerichtlich vorgegangen, teilten die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie die Bundesämter für Justiz (BJ) und Kultur (BAK) am Donnerstag mit. Nun habe aber das Bundesgericht letztinstanzlich verfügt, dass die Objekte definitiv den italienischen Behörden überlassen werden. (aeg/sda)