Rolf Erbs Anwalt zieht das Urteil des Zürcher Obergerichts weiter ans Bundesgericht, wie er während der Urteilseröffnung ankündigte. Erb wurde in zweiter Instanz wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung zu einer 7-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Es senkte damit die Strafe, die das Winterthurer Bezirksgericht im März 2012 verhängte. Die erste Instanz hatte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Obergericht sprach von einem "ausserordentlich schweren Fall von Wirtschaftskriminalität". Erb habe mit grosser kriminieller Energie, skrupellos und raffiniert gehandelt. Bilanzen frisiert Erb war der letzte Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe, die 2003 konkurs ging.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Erb jahrelang die Bilanzen der Erb-Gruppe frisiert hatte, um so an weitere Bankkredite zu kommen. Zudem hatte er sein Vermögen seinen Söhnen geschenkt, um es den Gläubigern zu entziehen. Der Gericht entschied, dass seine Immobilien wie das Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein, seine Oldtimersammlung und weitere Vermögenswerte in die Konkursmasse fliessen.