Hauseigentümer erpresst Baufirma Implenia

Bundesgericht

Hauseigentümer erpresst Baufirma Implenia

21.07.2014, 12:0821.07.2014, 12:51

Mit einem aussichtslosen Rekurs hat ein Mann eine Arealüberbauung zu blockieren gedroht. Davon absehen wollte er, wenn die Bauherrin Implenia sein Mehrfamilienhaus für wenig Geld saniert. Das Bundesgericht kommt nun zum gleichen Schluss wie das Obergericht Zürich.

Für die Lausanner Richter ist das Vorgehen des Bauunternehmers Erpressung. Er hat als Eigentümer zweier an den Baugrund grenzender Liegenschaften «vorgeschlagen», dass die Implenia sein Mehrfamilienhaus für rund 300'000 Franken sanieren sollte. Im Gegenzug werde er auf einen Rekurs gegen das Projekt der Implenia in der Agglomeration von Zürich verzichten.

Weil die Implenia nicht reagierte, reichte der Mann im Dezember 2006 tatsächlich einen Rekurs gegen die Baubewilligung für die Arealüberbauung mit sieben Mehrfamilienhäusern ein. Einem Verantwortlichen der Implenia sagte er, dass er das Bauprojekt problemlos fünf Jahre oder länger blockieren könne.

Im Januar 2007 einigten sich die beiden Seiten darauf, dass die Implenia für 20'000 Franken Sanierungsarbeiten im Wert von rund 400'000 Franken am Mehrfamilienhaus des Erpressers vornehmen werde. Dieser verlangte in der Folge eine Sicherheitsleistung von 350'000 Franken, und die Implenia gab ein Zahlungsversprechen ab.

Die Arbeiten führte die Implenia jedoch nie aus, sondern erstattete zwei Jahre später Strafanzeige - nachdem der Erpresser für ein weiteres Projekt in der gleichen Gemeinde seine Zustimmung für einen Quartierplan gegeben hatte. Die Implenia hatte befürchtet, dass der Mann auch dieses Vorhaben sabotieren könnte.

Für das Bundesgericht steht fest, dass sich der Mann unrechtmässig bereichern wollte und Erpressung vorliegt. (whr/sda)

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