Täter war «sturzbetrunken» und kommt mit bedingter Freiheitsstrafe für Schuss auf Bar davon

Diffuse Tat

Täter war «sturzbetrunken» und kommt mit bedingter Freiheitsstrafe für Schuss auf Bar davon

06.06.2014, 18:4206.06.2014, 20:37

Der junge Mann, der vor zwei Jahren in Interlaken auf eine Bar geschossen hat, kommt mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten davon. Das Regionalgericht Berner Oberland hat ihn am Freitag wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen.

Der Fall des Angeklagten war speziell, denn der heute 28-jährige Schweizer erinnert sich glaubhaft nicht mehr an das Geschehen. Er war an jenem Abend sturzbetrunken und fiel nach der Tat in einen komatösen Zustand, aus dem er erst im Spital wieder erwachte.

Hingegen wurde der Vorfall von vielen Zeugen beobachtet. Ihre Aussagen und die Erkenntnisse der Ermittlungen ergaben für das Gericht schliesslich ein stimmiges Bild, auch wenn das Motiv für die Tat letztlich recht diffus blieb.

Der Angeklagte hatte an jenem Aprilabend 2012 den Hochzeitstag mit seiner Frau gefeiert. Das Paar endete schliesslich in einer Bar, wo beide dem Alkohol zusprachen.

Insbesondere der Angeklagte hatte «starkes Zeug» in sich hineingeschüttet, wie er selber sagte. Im Verlauf des Abends kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit anderen Gästen. Worum es ging, liess sich auch vor Gericht nicht schlüssig klären.

Das Paar verliess die Bar. Auf dem Heimweg rannte der Angeklagte plötzlich los, ging nach Hause, holte eine Pistole und begab sich mit gezogener Waffe zur Bar. Dort schoss er von aussen durch die Scheibe auf eine Gruppe Männer, die im Innern des Lokals sassen.

Es gebe keine Hinweise, dass es sich um jene Leute handelte, mit denen sich der Angeklagte zuvor gezankt hatte, kam das Gericht zum Schluss. Im Innern der Bar wurden zwei Männer durch den Schuss, respektive Splitter verletzt. Eines der Opfer nur leicht, das andere nicht unerheblich.

Verschiedene Zeugen gaben zu Protokoll, der Täter habe vor der Schussabgabe etwas wie «Scheiss Ausländer» oder «Scheiss Jugos» geschrien. Ein fremdenfeindliches Motiv erkannte das Gericht dennoch nicht. Es sei davon auszugehen, dass diese fremdenfeindlichen Beleidigungen im Zusammenhang mit den vorgängigen Streit zu sehen seien.

Das Gericht ging auch nicht von einem direkten Vorsatz des Täters aus, sondern von einem sogenannten Eventualvorsatz. Der Schütze habe nicht auf eine bestimmte Person gezielt, sondern einfach auf die Gruppe und so die Verletzung oder den Tod von Personen nicht direkt angestrebt, aber in Kauf genommen.

Das Gericht attestierte dem Angeklagten auch ehrliche Reue und Einsicht. Er habe sofort nach der Tat freiwillig dem Alkohol abgeschworen und seither keine Tropfen mehr getrunken. Tests belegten dies.

Sein Mandant habe sich mit seiner Frau und der dreijährigen Tochter in der Nordwestschweiz eine neue, bescheidene Existenz aufgebaut, er habe Arbeit und sei auf einem guten Weg, betonte sein Verteidiger.

«Besser kann man es gar nicht machen», räumte selbst der Staatsanwalt ein. Die Anträge der Verteidigung und des Staatsanwaltes lagen denn auch nicht allzu weit auseinander. Der Staatsanwalt hatte auf eine teilbedingte Strafe plädiert, der Verteidiger auf eine bedingte. (rar/sda)

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