Die Strafverfahren im Mordfall Lucie gegen drei Mitarbeiter des Kantons Aargau bleiben definitiv eingestellt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern des im März 2009 getöteten Au-pair-Mädchens abgewiesen. Das Gericht macht vor allem formale Gründe geltend.
Der Vater von Lucie hatte Ende 2009 eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Es bestünden erhebliche Verdachtsmomente, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.
Daraufhin leitete die Aargauer Staatsanwaltschaft gegen drei Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Schweizer war schon 2004 zu einer vierjährigen Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.
Der ausserordentliche Staatsanwalt stellte im Januar 2013 die Verfahren ein. Die drei Beschuldigten hätten sich nicht pflichtwidrig verhalten. Die Tötung von Lucie sei für diese drei Personen weder vermeidbar noch voraussehbar gewesen. (aeg/sda)