Indiens Oberster Gerichtshof hat die Todesstrafen für drei Hintermänner des Mordes am früheren Regierungschefs Rajiv Gandhi in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Als Grund nannten die Richter den unzumutbaren Zustand, dass die Gnadengesuche der Verurteilten elf Jahre liegen geblieben seien.
Wie die indische Agentur IANS am Dienstag berichtete, seien die Richter zum Schluss gekommen, dass der Aufschub unangemessen und unerklärlich sei. Damit knüpfte das Gericht an eine wegweisende Entscheidung vom Januar an, laut der zum Tode verurteilte bei "unzumutbaren, unangemessenen und langwierigen Verzögerungen" nicht gehängt werden dürfen. Auch geistig Kranken soll der Galgen zukünftig erspart bleiben.
Gandhi war im Mai 1991 bei einem Wahlkampfauftritt im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu von einer Selbstmordattentäterin getötet worden. Bei dem Bombenanschlag starben insgesamt 18 Menschen. 26 Mittäter erhielten dafür die Todesstrafe, die meisten dieser Urteile wurden allerdings später aufgehoben. (aeg/sda)