Ein Kairoer Gericht hat die Partei für Freiheit und Gerechtigkeit, den politischen Arm der Muslimbruderschaft, aufgelöst. Sämtliches Eigentum der Partei wird konfisziert. Das gab das ägyptische Innenministerium am Samstag bekannt. Das Gericht begründete das Parteienverbot mit Verstössen gegen das geltende Parteienrecht. Die Mitglieder der Partei und die als «Terrororganisation» verbotene Muslimbruderschaft seien «ein und dasselbe», zitierte die amtliche Nachrichtenagentur Mena aus der Klageschrift.
Die Mitglieder seien an «gewalttätigen Akten und terroristischen Verbrechen gegen den Staat» beteiligt. Wie regierungsnahe Medien berichteten, ist die Entscheidung über das Parteiverbot endgültig und auch nicht in einer Berufung anfechtbar. Im Herbst sollen die ersten Parlamentswahlen nach der neuen, im Januar gegebenen, Verfassung stattfinden. Die Partei für Freiheit und Gerechtigkeit ist davon nun ausgeschlossen. Noch im Oktober will ein Gericht auch über eine Auflösung der salafistischen Partei Nur entscheiden. (mbu/sda/afp/dpa/reu)