Im Betrugs-Prozess gegen einen ehemaligen SECO-Mitarbeiter hat das Bundesstrafgericht am Freitag eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten ausgesprochen. Dem 52-jährigen Solothurner wurde eine hohe kriminelle Energie attestiert.
Der Mann wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe in der Höhe von 2700 Franken zahlen. Sollte ihm dies nicht möglich sein, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Von einer Ersatzforderung, wie sie die Bundesanwaltschaft in der Höhe von 35'000 Franken forderte, sah Richter Emanuel Hochstrasser wegen der finanziellen Probleme des ehemaligen SECO-Mitarbeiters ab.
Als strafmildernd wurde die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten und dessen ehrliche Reue anerkannt. Der 52-Jährige hat mit gefälschten Einzahlungsscheinen rund 330'000 Franken auf seine eigenen Konten gelenkt. (rar/sda)