Ab Freitag gelten neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Der Grund ist eine neue Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoffen. Die Lockerungen betreffen auch Flüge von und in die Schweiz.
Lockerere Regeln gelten ab dem 31. Januar für Flüssigkeiten, die aus medizinischen oder diätischen Gründen benötigt werden. Dazu zählen etwa Medikamente oder Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung. (whr/sda)