Fünf Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. So lautet das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen eine Stadtzürcherin, die ihren Lebenspartner wegen einer anderen Frau niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hat. Das Gericht erhöhte das Strafmass der Vorinstanz deutlich.
Die Anklageschrift schilderte, wie die Frau ein Fleischmesser ergriff und auf ihren Partner, einen heute 53-jährigen Bosnier, losging. Sie stach ihn so wuchtig in den linken Oberarm, dass die Klinge bis in den Brustraum vordrang. Da die Österreicherin serbischer Abstammung sogleich die Sanität alarmierte, konnten die Ärzte das Leben des Mannes retten. Der Gerichtsvorsitzende sprach von einer hohen kriminellen Energie sowie einer grossen Gewaltbereitschaft der Beschuldigten. (pbl/sda)