Der Bundesrat löst sein Versprechen gegenüber den Hausärzten ein: Er zweigt bei den Spezialisten rund 200 Millionen Franken ab und lässt sie den Grundversorgern zukommen. Nicht zuletzt mit diesem Zugeständnis hatte er die Ärzte zum Rückzug der Hausarztinitiative bewegen können.
Seit Anfang 2013 hat der Bundesrat die Kompetenz, selber einzuschreiten, wenn keine Einigung zu Stande kommt. Dies hat er mit dem Entscheid vom Freitag getan: Ab 1. Oktober 2014 sinkt die Entschädigung für gewisse technische Leistungen, die vor allem von Spezialärzten erbracht werden. Die Grundversorger, namentlich die Hausärztinnen und Kinderärzte, erhalten gleichzeitig einen Zuschlag pro Konsultation in der Arztpraxis. (whr/sda)