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Zwei Hunde in der Aare ertränkt – Ehepaar muss vor Gericht

Zwei Hunde in der Aare ertränkt – Ehepaar muss vor Gericht

Ein 37-Jähriger hat seine beiden Hunde in der Aare ertränkt. Gefunden wurden die Tiere von einem Spaziergänger. Angeklagt ist nun aber auch die Ehefrau. 
04.12.2017, 10:3504.12.2017, 10:40
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Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen einen 37-Jährigen und dessen 33-jährige Ehefrau Anklage erhoben: Unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung. Dies gab sie am Montag bekannt.

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Für die Beschuldigte fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Am 24. September 2016 hatte ein Spaziergänger an der Aare bei Aarburg zwei ertränkte Hunde gefunden. Es handelte sich um zwei Rehpinscher. Wie die Ermittlungen ergeben hatten, wurden die Tiere vom Ehemann zuerst mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr gebunden und mit Kabelbindern fixiert. So konnten die Leinen sich nicht von den Halsbändern lösen.

Anschliessend sind die die Hunde gemäss Staatsanwaltschaft nacheinander in die Aare geworfen worden. Die Stahlrohre zogen sie unter Wasser, die Rehpinscher ertranken qualvoll.

Gestank und Gebell

Die Frau sei mitschuldig. Sie habe ihren Mann zur Tat angestiftet, so die Anklage. Sie habe ihn in den Wochen und Tagen zuvor massiv unter Druck gesetzt, er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Ehepaar auch Anklage wegen falscher Anschuldigung erhoben, und zwar deshalb, weil der Beschuldigte anfänglich behauptet hatte, sein Schwager habe die Hunde abgeholt und in der Aare ersäuft.

Auch die Beschuldigte sagte zu Beginn der Strafuntersuchung aus, ihr Bruder habe die Hunde abgeholt und wahrscheinlich ersäuft.

Für die Beschuldigte beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Die Anklagen sind am Bezirksgericht Zofingen hängig. (jk/aargauerzeitung.ch)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Claudi92
04.12.2017 11:28registriert Januar 2016
Wie kann man nur...Finde diese Strafe immer noch zu milde. Gibt ja genügend Tierheime in der Schweiz, die solche Hunde aufnehmen.
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