Vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG steht am heutigen Donnerstag ein 24-jähriger Schweizer, der vor etwas mehr als einem Jahr in Nesselnbach AG ein damals achtjähriges Mädchen totgefahren hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eventualvorsätzliche Tötung vor.
Die Höhe des beantragten Strafmasses will die Staatsanwaltschaft erst im Verlaufe der Verhandlung bekannt geben. Anerkennt das Gericht den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung, droht dem Angeklagten ein Freiheitsentzug von einer Dauer nicht unter fünf Jahren.
Der Unfall hatte sich am 12. September 2016 um die Mittagszeit ereignet. Der Autofahrer war mit einer Geschwindigkeit von über 100 Kilometern pro Stunde (km/h) auf der kurvenreichen Strasse zwischen Niederwil und Nesselnbach unterwegs.
Auf dem parallel zur Strasse verlaufenden, abgetrennten Rad- und Fussweg befanden sich mehrere Kinder auf dem Heimweg nach Nesselnbach. In einer Rechtskurve verlor der Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er schleuderte über die Strasse auf den Rad- und Fussweg und traf das Mädchen mit voller Wucht.
Ein neunjähriger Knabe konnte sich mit einem Sprung in letzter Sekunde in Sicherheit bringen. Wäre ihm dies nicht gelungen, hätte er das selbe Schicksal erlitten, wie das Mädchen, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Aus diesem Grund verlangt die Anklagebehörde vom Gericht, dass der Mann neben eventualvorsätzlicher Tötung auch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung angeklagt wird. Als Eventualantrag stellt die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Gefährdung des Lebens zur Diskussion.
Die Dauer der Verhandlung ist auf achteinhalb Stunden angesetzt. Das Urteil wird für Donnerstagabend erwartet. (sda)