Bernd (Name geändert) erschien ohne Anwalt zur Verhandlung. Der gebürtige Ostdeutsche lebt seit 2008 in der Schweiz und ist seit Jahren im Clinch mit seiner Krankenkasse. «Ich werde von der Versicherung erpresst», sagte Bernd, als ihn Einzelrichter Andreas Schöb bat, seine Sicht der Dinge darzulegen.
Bernd sass allerdings nicht als Kläger, sondern als Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Aarau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm massive Drohungen gegen Mitarbeiter der Versicherung vor und hat den 35-Jährigen schon im Juni per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt.
Bernd hat dies nicht akzeptiert, den Strafbefehl angefochten – so landet der Fall vor Gericht. Er ist der Meinung, er sei nur als Wochenaufenthalter in der Schweiz und müsse hier deshalb keine Krankenversicherung abschliessen.
Die Behörden sehen das anders und teilen ihn zwangsweise einer Kasse zu. In den letzten Jahren laufen Prämienrechnungen auf, die Bernd nicht bezahlt – heute sind es mehr als 30'000 Franken.
Vor Gericht kritisiert er, die Krankenkasse erlaube ihm keinen Wechsel zu einer anderen Versicherung und verweigere das Gespräch. «Man hätte sich doch zusammensetzen und vielleicht bei der Hälfte der Summe finden können», findet Bernd. Doch statt zur Einigung kommt es im Mai dieses Jahres zum Eklat.
Bernd ruft bei der Agentur der Krankenkasse in Aarau an und verlangt den zuständigen Versicherungsberater. Weil bald ein Gerichtstermin ansteht, will er mit diesem über die hängigen Betreibungen zu reden.
Doch der Mann ist an einer Schulung, also droht Bernd einem anderen Mitarbeiter am Telefon. Wenn er nicht schnell eine Antwort erhalte, werde er gewalttätig und würde Bomben hochgehen lassen. Er wisse, wo die Angestellten der Krankenkasse wohnen, und kenne ihre Autonummern.
Später ruft er seinen Versicherungsberater privat an, dessen Frau nimmt den Anruf entgegen – und Bernd droht ihr, wenn die Betreibungen nicht gelöscht würden, werde er ihr und ihrem Mann schaden.
Vor Gericht relativiert Bernd die Drohungen und sagt, mit Bomben habe er rechtliche Schritte gegen die Versicherung gemeint. Er wolle nur, dass endlich eine unabhängige Instanz den Fall beurteile. Einzelrichter Schöb überzeugt dies nicht, er verurteilt Bernd wegen massiven Drohungen zu einer Geldstrafe von 2400 Franken.
Gegenüber dem Strafbefehl ist die Summe tiefer, weil Bernd arbeitslos ist. Schöb rät ihm, sich ans Versicherungsgericht zu wenden, um den Fall prüfen zu lassen. Er sagt aber auch, es sei kein Fehlverhalten der Krankenkasse ersichtlich. (aargauerzeitung.ch)