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Justiz

Mord-Prozess von Brittnau AG: Muss der Asylbewerber lebenslang ins Gefängnis?

Mord-Prozess von Brittnau AG: Muss der Asylbewerber lebenslang ins Gefängnis?

15.05.2017, 09:0415.05.2017, 16:09
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Vor dem Obergericht Aargau hat sich heute Montag ein 32-jähriger Mann wegen Mordes zu verantworten. Es geht in zweiter Instanz um ein brutales Tötungsdelikt vom April 2012 in Brittnau. Der Asylbewerber soll damals einen 63-Jährigen totgeschlagen haben.

In erster Instanz hat das Bezirksgericht Zofingen den Beschuldigten Ende Juni 2015 wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es blieb damit unter dem von der Anklage geforderten Strafmass. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verlangt.

Die Verteidigung hatte auf dreieinhalb Jahre wegen Notwehrexzesses plädiert. Allenfalls sei der Mann der vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen, nicht aber des Mordes.

Der Asylbewerber aus Marokko hatte vor der ersten Instanz das Tötungsdelikt gestanden, hatte aber Notwehr geltend gemacht. Der Schweizer habe von ihm Sex verlangt. Zur Tat kam es in der Nacht vom 14. auf den 15. April 2012 im Wohnhaus des Opfers.

Der Weinhändler hatte den Beschuldigten vor der Asylunterkunft in Brittnau AG angesprochen und war mit ihm nach Hause gegangen. Vor Bezirksgericht wurde bekannt, dass er bei der Asylunterkunft immer wieder Sexpartner fand, die er für ihre Dienste bezahlte.

Schwerste Verletzungen

Gemäss Anklageschrift tranken die beiden erst mal in der Küche ein Bier, dann gingen sie ins Schlafzimmer. Als der Schweizer begann, sich auszuziehen, griff der jüngere Mann ihn an. Der Marokkaner versetzte seinem Opfer heftige Schläge und fesselte es mit einem zerrissenen Leintuch. Dann holte er in der Küche ein Holzscheit.

Damit schlug er brutal auf den Gefesselten ein. Dieser erlitt zahlreiche schwerste Verletzungen. Unter anderem riss eine Kniescheibe unter den Schlägen ab, der Schädel wurde mehrfach gebrochen, zwei Zähne herausgeschlagen und ein Schulterblatt gebrochen. Schliesslich würgte der Beschuldigte den 63-Jährigen, bis der Kehlkopf brach, wie es in der Anklageschrift heisst.

Wenige Tage nach der Bluttat wurde der Marokkaner in der Asylunterkunft in Muri AG verhaftet. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Mann war Anfang Februar 2012 via Chiasso TI in die Schweiz eingereist und hatte Asyl beantragt. Zuvor hatte er zehn Jahre lang in Italien gelebt, wo er mehrfach straffällig geworden war. (sda)

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