Drei Polizisten der Sondereinheit Argus
müssen sich laut der «Aargauer Zeitung» vor Gericht für einen Einsatz
verantworten, der mittlerweile
sechs Jahre zurückliegt.
Die Polizisten
stürmten damals eine Wohnung in
Wohlen, nachdem eine Frau von ihrem Mann mit dem Messer bedroht worden war.
Dieser griff laut den Argus-Einsatzmännern einen der Männer mit einem Messer an. Der Polizist schoss, nachdem er den Angreifer dreimal gewarnt hatte.
Die Polizisten plädieren nun auf Notwehr und bestreiten die vom
Staatsanwalt erhobenen Anklagepunkte« versuchte vorsätzliche Tötung» und
«schwere Körperverletzung».
Roland Pfister, Mediensprecher der
Kantonspolizei, gibt zu bedenken, dass es nach einem
Schusswaffengebrauch grundsätzlich eine Untersuchung gebe.
Er betont weiter, dass für die Angeklagten die
Unschuldsvermutung gelte. «Sie waren während
des ganzen Verfahrens weiterhin im
Dienst und haben ihre Funktion in der
Sondereinheit Argus erfüllt.»
Der Antrag für die
drei Angeklagten
lautet auf bedingte
Geldstrafen. (rwy)
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Die beliebtesten Kommentare
Max Heiri
27.11.2015 07:23registriert Februar 2015
Der Angeschossene kann froh sein, dass ihm dieses Malheur des Messerangriffs auf einen Polizisten in der Schweiz passierte. In jedem anderen Land wäre er mittlerweile begraben.