Die Hausbesetzung in der St.-Johanns-Vorstadt 80 vom Neujahr hat für das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) wirbelt heftig Staub auf. Vor wenigen Tagen schrieb die «Basler Zeitung», dass der Justizvorsteher und FDP-Regierungsrat Baschi Dürr einen Duldungsbefehl erteilt habe. Die Polizei habe die Besetzung akzeptieren müssen, obwohl vom Immobilienverwalter eine rasche Räumung gewünscht worden sei, hiess es dort.
Diese Aussagen stützte die Zeitung unter anderem mit Zitaten aus einem Polizeiprotokoll.
Baschi Dürr stritt die von der BaZ publizierten Informationen ab. Sein Standpunkt: Die Zeitung habe aus einem falschen Polizeidokument zitiert.
Nun krebst er zurück. Zwar räumt er ein, dass das Polizeidokument richtig und offiziell ist, dass aber der Protokolleintrag des Polizisten, wonach er einen Duldungsbefehl erteilt habe, falsch sei.
In Dürrs Worten: «Wie diese in der Basler Zeitung zitierte – inhaltlich falsche – Passage Eingang in ein polizeiliches Arbeitsdokument sowie dieses den Weg zu einer Zeitungsredaktion gefunden hat, wird untersucht.» Die Folge: Er erstattete Strafanzeige gegen unbekannt «wegen Verleumdung». (rwy)
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