Eine Politaffäre, die den Kanton Basel-Landschaft seit Monaten auf Trab hielt, hat am Freitag mit einem Eklat geendet: Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) gab ihren sofortigen Rücktritt aus dem Kantonsparlament bekannt. Sie tue den Schritt nach Rücksprache mit Familie und Parteileitung, hielt die 52-Jährige in einer Mitteilung fest.
Zum Verhängnis wurde Gaugler eine Liegenschaft in der Gewerbezone ihrer Wohngemeinde Lausen, in der die Politikerin und ihr Ehemann einen Bed-and-Breakfast-Betrieb (B&B) unterhalten. Eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet ist grundsätzlich untersagt und nur mit einer Sonderbewilligung erlaubt. Die Gauglers sollen jedoch in ihrem B&B Langzeitmieter einquartiert haben, die während Monaten oder sogar Jahren dort lebten, lauteten die Vorwürfe.
Das Bauinspektorat des Kantons überprüfte die Situation und erliess eine Verfügung. Deren Inhalt blieb «aus Datenschutzgründen» unter Verschluss. Das Ehepaar Gaugler zog sie an die Baurekurskommission weiter. Die «Basler Zeitung» berichtete unter Berufung auf eine «sichere Quelle», die Behörde habe die Zustände in Gauglers Liegenschaft als rechtswidrig beurteilt. Zuletzt gab der Gemeinderat von Lausen am Donnerstag bekannt, dass aus seiner Sicht bei der Liegenschaft nicht alle Bewilligungen vorlägen.
Gemäss Baz-Recherchen hatte sich die Gemeinde in der Vergangenheit stets gegen die Projekte von Daniela Gaugler in der Gewerbezone gewehrt und mehrfach Baugesuche abgelehnt. «Sie baute trotzdem und stellte uns vor vollendete Tatsachen», sagte eine «mit der Sache vertraute Person». Weiter zitierte die Zeitung einen Mieter, der seit 2011 in der B&B-Liegenschaft lebte und kürzlich ausgezogen ist: «Ich habe es mit diesen geldgierigen Vermietern nicht mehr ausgehalten.»
Die Kontroverse spitzte sich in den letzten Tagen zu. In einer Online-Umfrage der Baz hielten 83 Prozent die SVP-Politikerin als Landratspräsidentin nicht mehr für tragbar. Daniela Gaugler habe sich «derart ins Abseits manövriert, dass sie nicht mehr fähig sein wird, den Kanton glaubhaft zu vertreten und dessen Parlament mit Autorität zu leiten», hielt die «Basellandschaftliche Zeitung» am Freitag in einem Kommentar fest.
Am Nachmittag zog Daniela Gaugler die Konsequenzen: Sie sei nicht bereit, ihre Rechte als Bürgerin dem Amt zu opfern, begründete sie ihren Rücktritt. In einem Rechtsstaat dürfe jede Person, auch eine Landratspräsidentin, jede Verfügung einer Verwaltungsbehörde wie jene des Bauinspektorats durch eine höhere Instanz überprüfen lassen.
«Dieses verfassungsmässige Grundrecht will man mir mit der öffentlichen Vorverurteilung durch die Medien und andere Parteien anscheinend nicht zugestehen», heisst es weiter. Sie bedaure zutiefst, dass der Eindruck verbreitet wurde, sie habe dem Ansehen ihres Amtes Schaden zugefügt, schrieb Gaugler und betonte, sie stehe für Medienfragen «ab sofort nicht mehr zur Verfügung».
Die Parteileitung der SVP Baselland zeigte sich in einer Mitteilung «empört über die Art und Weise, wie in den letzten Tagen mit Daniela Gaugler umgegangen wurde». Die Personalisierung der Politik führe dazu, dass Politiker in Spitzenämtern jederzeit auch wegen privater Angelegenheiten medial skandalisiert werden könnten. Allerdings hatten sich auch führende SVP-Politiker in den letzten Tagen von der umstrittenen Parlamentspräsidentin distanziert.
Die SVP wolle sich an der Nachfolgeregelung indes «aktiv und dialogbereit» beteiligen. Laut der Landeskanzlei übernimmt in der Zwischenzeit der Vizepräsident die Parlamentsleitung. Daniela Gaugler war im Juni an die Spitze des Baselbieter Kantonsparlaments gewählt worden. Im Landrat politisiert die 1962 geborene Politikerin seit 2005. (pbl/sda)