Nach dem tödlichen Unfall einer Zürcher Schülerin auf einer Riverrafting-Tour 2007 bei Gstaad BE ist am Mittwoch ein Riverrafting-Guide von einem Gericht freigesprochen worden. Der 47-jährige stand wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht.
Das Regionalgericht Berner Oberland in Thun kam zum Schluss, es sei nicht erwiesen, dass der gebürtige Ire seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Der Unfall ereignete sich an einer Engstelle in der sogenannten Vanel-Schlucht zwischen Gstaad BE und Chateau-d'Oex VD.
Eine Zürcher Schulklasse war in drei Booten mit Guides im Konvoi auf dem Fluss unterwegs. An der Engstelle fuhren zwei Boote aufeinander auf, das hintere überschlug sich. Ein 15-jähriges Mädchen verfing sich unter Wasser und konnte erst Minuten später befreit werden. Es starb später im Spital.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe gesehen, wie das vordere Boot plötzlich quer zur Strömung gestanden sei. Er habe befürchtet, es werde seitlich gegen einen Felsbrocken im Fluss gedrückt und würde kentern. Er habe sich entschieden, an dieser Stelle vorbeizufahren, um etwas weiter unten dann die Schüler aus dem Wasser zu fischen.
Doch das vordere Boot kenterte nicht, wie es der Guide erwartet hatte. Stattdessen hing es am Felsbrocken fest und versperrte die Durchfahrt. Der Angeklagte konnte mit seinem Boot nicht mehr ausweichen und fuhr auf. Nun kenterte sein Boot. (lhr/sda)