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Zentralschweiz

Acht Jahre Gefängnis für Vater nach Tötung von Tochter

Lachen SZ

Acht Jahre Gefängnis für Vater nach Tötung von Tochter

04.09.2014, 11:4804.09.2014, 16:55
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Ein 55-jähriger Italiener, der 2013 in der Familienwohnung in Lachen SZ seine 22-jährige Tochter durch Würgen tödlich verletzt hatte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das Schwyzer Strafgericht hat den Mann am Donnerstag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem verlangten Strafmass der Staatsanwaltschaft. Die Richter klassifizierten die Tat allerdings nicht als Mord sondern als vorsätzliche Tötung. Das Verhalten des Verurteilten nach der Tat und die Gefühlsregungen würden gegen einen skrupellosen Mord sprechen, sagte der vorsitzende Strafrichter Ruedi Beeler bei der Urteilsverkündung. Es handle sich allerdings um einen Grenzfall.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Verschulden des Täters wiege schwer, sagte Beeler weiter. Allerdings berücksichtige das Gericht eine mittelgradige Schuldfähigkeit des Mannes. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte kaum Auswirkungen auf die Strafhöhe gehabt, sagte der Richter. Bei Mord wäre das Verschulden des Angeklagten weniger schwer eingestuft worden.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht für den Mann eine ambulante Behandlung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin plädierte für eine mildere Strafe und forderte eine fünfjährige Haftstrafe wegen Totschlags.

Innere Stimme sagte ihm, er solle seine Tochter töten

Die Tochter litt unter chronischen Kopf- und Nackenschmerzen und war zu 50 Prozent arbeitsunfähig. Als sie am Morgen des 29. Juli 2013 nach einem Arztbesuch nach Hause kam, begann der Vater sie im Elternschlafzimmer mit beiden Händen zu würgen. 

Die Tochter wehrte sich auf dem Bett mit zappelnden Beinen. Der Vater drückte ihr ein Kissen aufs Gesicht. Als sie bewusstlos war, alarmierte er Nachbarn, er habe seine Tochter getötet.

Unter Tränen und mit leiser Stimme sagte der Angeklagte bei der Befragung vor Gericht, er habe aufgrund der Situation der Tochter und ihrer Schmerzen selber sehr gelitten. 

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Suizidgedanken

Er habe bereits früher innere Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, er solle seinen behinderten Sohn oder auch seinen kranken Vater erlösen. Dabei sei er aber jeweils gestört worden, sagte der Angeklagte. 

Der arbeitslose Angeklagte leidet unter Depressionen. Im vorzeitigen Strafvollzug hege er heftige Suizidgedanken, sagte er. Kontakt zu seinen zwei weiteren Kindern sowie zur Ex-Frau hat er nach eigenen Angaben nicht. Gemäss einem Gutachten verfügt der Angeklagte über eine unreife Persönlichkeit.

Zu Beginn des Prozesses lehnte das Gericht einen Antrag der Verteidigerin auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Die Anwesenheit der Öffentlichkeit sei gemäss Verfassung die Regel, sagte der vorsitzende Strafrichter. Am Mordprozess bestehe ein grosses öffentliches Interesse. Dieses würde das Interesse des Beschuldigten überwiegen.

Wie ein Gott enschieden

Der Vater habe wie ein Gott über das Leben seiner 22-jährigen Tochter entschieden, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Durch Arbeitslosigkeit, die Schmerzen der Tochter, die schwierige Situation mit dem behinderten Sohn sowie Probleme seiner Frau habe der Angeklagte zwar unter grosser seelischer Belastung gestanden. Diese würde die Tat aber nicht entschuldigen. 

Die Tochter habe nicht an einer unheilbaren Krankheit gelitten, sondern sie habe eine Zukunft vor sich gehabt, sagte die Staatsanwältin. Um während der Tat nicht in die Augen der Tochter schauen zu müssen, habe der Vater ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Aufgrund der Skrupellosigkeit käme nur eine Verurteilung wegen Mordes und nicht wegen Totschlags oder vorsätzlicher Tötung in Frage. (whr/sda)

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