Blaulicht

Täuschend echte Schreckschusspistole: Todesschütze von Kriens schoss in Notwehr

Freispruch vor Bundesgericht

Täuschend echte Schreckschusspistole: Todesschütze von Kriens schoss in Notwehr

Zwei Brüder wollten mit Schlagstock, Pfefferspray und Schreckschusspistole bei einem Mann in einem Krienser Restaurant Schulden eintreiben. Dabei fielen tödliche Schüsse.
27.03.2014, 10:1327.03.2014, 14:31
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Das Bundesgericht hat ein Urteil des obersten Luzerner Gerichts gegen den Mann, der in einem Krienser Restaurant einen Mann erschoss und dessen Bruder verletzte, aufgehoben. Der Schütze habe in Notwehr gehandelt. Das Luzerner Kantonsgericht muss den Fall neu beurteilen.

Der Beschuldigte hatte sich am 24. Februar 2009 in einem Krienser Schnellimbiss aufgehalten, als er von den beiden späteren Opfern aufgesucht wurde. Anlass waren Schulden und eine zwei Tage zuvor stattgefundene Auseinandersetzung.

Schreckschusspistole wurde zum Verhängnis

Die beiden Brüder führten einen Schlagstock, einen Pfefferspray und eine Schreckschusspistole auf sich. Der Beschuldigte lud unter dem Tisch, aber gut hörbar, seine Pistole und wurde darauf von einem der Brüder mit dem Schlagstock angegriffen. Er schoss auf den Angreifer und verletzte ihn. Als Reaktion gab der zweite Bruder zwei Schüsse aus seiner täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole ab. Darauf wurde er vom Beschuldigten erschossen.

Der Schütze wurde 2012 vom Kriminalgericht wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und Notwehrexzesses sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Beschuldigte verlangte im Hauptpunkt einen Freispruch.

Leib und Leben bedroht

Die zweite Instanz bestätigte den Schuldspruch und verschärfte die Freiheitsstrafe von zwei auf drei Jahren. Nach Auffassung des Gerichts trug der Beschuldigte zur Eskalation des Streits bei. Das Bundesgericht kommt nun jedoch zum Schluss, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat. Dies berichtet die "Neue Luzerner Zeitung" am Donnerstag.

Das Bundesgericht hob das Urteil des obersten Luzerner Gerichts auf. Das Kantonsgericht muss den Fall nun nochmals beurteilen. Im Urteil der Bundesrichter heisst es, der Beschuldigte habe beim Auftauchen der Kontrahenten zunächst mit einer Drohung reagiert und unter dem Tisch seine Waffe geladen. Als er körperlich angegriffen wurde, sei der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt gewesen. Sein Leib und Leben sei bedroht gewesen. (sda/whr)

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