Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf äusserte sich am Montag zu den Ermittlungen im Fall des Germanwings-Absturzes. In einer Presseerklärung gab Oberstaatsawalt Ralf Herrenbrück Auskunft über den aktuellen Stand der Untersuchung.
Demnach hat die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf gefunden, dass der Co-Pilot vor mehreren Jahren als suizidgefährdet gegolten hat. So habe Andreas Lubitz vor Abschluss seiner Ausbildung als Pilot psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen. Wortwörtlich sei der Co-Pilot «über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung» gewesen.
In der Folge habe sich Andreas Lubitz mehrere Mal krank schreiben lassen, ohne dass dabei eine Selbstmordgefährdung festgestellt worden sei.
Nach wie vor ist die Ursache für den Absturz des Airbus A320 noch nicht restlos aufgeklärt. Zwar deuten die Auswertungen des Stimmenrekorders darauf hin, dass der Co-Pilot die Maschine bewusst zum Absturz gebracht hat. Welches Motiv der Co-Pilot hatte, ist indes unklar. Auch die neusten Erkenntnisse lassen laut Staatsanwaltschaft keine endgültigen Schlüsse zu. Belegbare Hinweise auf eine Ankündigung oder ein Bekenntnis einer solchen Tat liegen laut Staatsanwaltschaft nicht vor.
Am Freitag wurde bekannt, dass der Co-Pilot höchstwahrscheinlich an Depressionen litt und am Tag des Absturzes krankgeschrieben war.
Die Ermittler erhoffen sich von der zweiten Blackbox, dem Flugdatenschreiber, weitere Anhaltspunkte. Der Datenschreiber wurde bislang nicht gefunden. Möglicherweise wurde er beim Aufprall zerstört. (wst/sda)