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Betört, betäubt, ausgeraubt – wie ein Basler Manager in die Online-Dating-Falle tappte

Betört, betäubt, ausgeraubt – wie ein Basler Manager in die Online-Dating-Falle tappte

Böses Erwachen für einen Syngenta-Manager nach einem Online-Date. Ein Fall fürs Strafgericht.
20.11.2016, 12:1321.11.2016, 00:13
Andreas Maurer / schweiz am Sonntag
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Ein Artikel von Schweiz am Sonntag
Schweiz am Sonntag

Das Date beginnt wie im Werbetext. Ein Syngenta-Manager aus Basel lernt eine 26-jährige Norwegerin über die Online-Dating-Plattform «Miss Travel» kennen. Sie richtet sich an Geschäftsmänner, für die Geld keine Rolle spielt, und an abenteuerlustige Frauen, die kein Geld für eine Weltreise haben. Er übernimmt ihre Reisekosten. Sie leistet ihm Gesellschaft und lernt dafür neue Orte kennen. Der Basler Kadermann holt die hübsche Norwegerin am 1. August 2016 am Euro-Airport ab und führt sie in ein Restaurant aus. Nach einer gemeinsamen Nacht in seiner Wohnung geht er zur Arbeit und hinterlässt ihr einen Schlüssel und ein Geschäftshandy.

ZUR MELDUNG, DASS SICH DIE SWISS VOM FLUGHAFEN BASEL-MUELHAUSEN ZURUECKZIEHE, STELLEN WIR IHNEN AM MITTWOCH, 9. JULI 2014 FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Der Flughafen "EuroAirport", a ...
Der Euro-Airport in Basel.Bild: KEYSTONE

Der Manager weiss nicht, was seine neue Bekanntschaft im Gepäck mitgebracht hat. Sie hat sich im Darknet die mexikanische Droge Scopolamin in Pulverform beschafft. Während er an der Arbeit ist, googelt sie nochmals die Auswirkungen. Das ergeben später die Auswertungen ihres Notebooks und ihres Handys, heisst es in der Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft. Der erste Google-Treffer ist ein Wikipedia-Eintrag, wonach der in Nachtschattengewächsen vorkommende Stoff in den 1950er-Jahren als Wahrheitsserum verwendet worden sei. Andere Seiten beschreiben, dass einer betäubten Person geheime Informationen wie Bankdaten oder PIN-Codes entlockt werden könnten. Zudem googelt sie den Namen der Ehefrau ihres neuen Bekannten sowie vorzeitige Rückflüge nach Norwegen.

Als er am Feierabend nach Hause kommt, erwartet sie ihn in seiner Wohnung mit einem Eistee nach «norwegischem Rezept». Das Scopolamin wirkt sofort. Doch der Geschäftsmann ist nicht mehr ansprechbar und wird bewusstlos. Sie lässt ihn liegen und bucht mit seiner Kreditkarte auf seinem Laptop einen Rückflug nach Norwegen und ein Hotelzimmer für die angebrochene Nacht.

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Screenshot misstravel.com

Als er am nächsten Morgen beduselt erwacht, ist sie bereits in der Luft. Im Gepäck hat sie seinen Laptop, seine beiden Smartphones und seine Armbanduhr. Er schleppt sich zu einem Nachbarn, der die Polizei alarmiert. Als der Arzt auf der Notfallstation mit der Taschenlampe den Zustand der Augen testet, reagieren die Pupillen nicht. Der Notfallpsychiater diagnostiziert einen «akuten Verwirrtheitszustand». Das Institut für Rechtsmedizin weist eine Überdosis Scopolamin im Blut nach und schreibt in einem Bericht, dass schon niedrige Dosen den Tod durch Atemlähmung herbeiführen könnten. Erst nach einer Nacht im Spital verschwinden die Symptome.

Frauen als Täter

Dass Frauen bei Online-Dates zu Täterinnen werden, ist ein neues Phänomen. Kürzlich kam es zu einem ersten Fall vor dem St.Galler Kantonsgericht. Es verurteilte eine 57-Jährige, die einen 64-Jährigen über eine Dating-Plattform kennen lernte und ihm Liebesgefühle vorspielte. Sie habe ihn raffiniert dazu gebracht, ein teures Auto zu kaufen, eine Reise zu buchen, luxuriös essen zu gehen und ihr grosse Bargeldsummen zu geben, sagte er. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Schadenersatzzahlung von 113'000 Franken.

Online-Dating ist in der Schweiz zu einer wichtigen Form des Kennenlernens geworden. Eine repräsentative Studie des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag der Swisscom hat dieses Jahr ergeben, dass sich bereits jedes siebte Paar im Internet kennen lernt. Am weitesten verbreitet sind Online-Bekanntschaften im Aargau: Jedes fünfte Paar startete hier die Liebe digital. Auf Rang zwei folgt der Thurgau. Es seien dies die beiden Mittellandkantone mit vergleichsweise schwachen städtischen Zentren, analysieren die Studienautoren.

Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundesamts für Polizei (Fedpol) erfasste im vergangenen Jahr 81 Meldungen zu «Romance Scam». Die Täter würden dabei den Kontakt auf Online-Dating-Plattformen suchen und eine Liebesbeziehung vortäuschen, um nach oft monatelanger Mailkorrespondenz, Telefonaten und Liebesbriefen irgendwann mit Geldforderungen anzuklopfen. Dahinter stehen gemäss Fedpol organisierte Banden, die unter anderem aus Ghana, der Elfenbeinküste oder Nigeria stammen.

Auch bei der zweiten vom Fedpol erfassten Kategorie bleibt die Zahl der Meldungen trotz intensiver Sensibilisierungskampagnen auf hohem Niveau: Sextortion, ein Kunstwort aus Sex und Erpressung (extortion). 265 Meldungen gingen 2015 ein. Junge Männer werden dazu animiert, sich vor der Kamera auszuziehen oder Nacktbilder zu schicken. «Wie beim Romance Scam ist die Täterschaft bei Sextortion mehrheitlich männlich», heisst es beim Fedpol.

Der Zürcher Staatsanwalt Stephan Walder vom Kompetenzzentrum Cybercrime sagt: «Oft werden die Opfer nur um rund hundert Franken erpresst. Wegen solcher verhältnismässig geringfügiger Beträge erstatten viele Geschädigte keine Anzeige.» Das würden die Täter ausnützen: «Sie fliegen quasi unter dem Radar mit vielen Fällen, aber kleinen Summen.» Die Strafverfolgung sei extrem schwierig, weil die internationalen Täter sehr professionell vorgehen würden.

Wurde sie sexuell bedrängt?

Die 26-jährige Norwegerin hingegen verhält sich nach dem Abflug in Basel leichtfertig. Sie jettet weiterhin um den Globus und legt nach drei Wochen einen Zwischenstopp in Zürich-Kloten ein. Bei der Passkontrolle meldet das Computersystem, dass sie zur Fahndung ausgeschrieben ist. Bei der Festnahme trägt sie immer noch einen Laptop und ein Smartphone ihres ehemaligen Financiers bei sich.

Im Januar wird das Basler Strafgericht beurteilen, welche Version der Geschichte stimmt. Die Frau bestreitet nicht, dass sie ihm die Droge verabreicht hat, macht aber Notwehr geltend. Sie sei von ihm sexuell bedrängt worden. Deshalb ist sie nun unter anderem wegen falscher Anschuldigung angeklagt.

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kiril
20.11.2016 12:24registriert März 2016
Weil sie ja auch gewusst hat, dass er sie sexuell nötigen wird, und deshalb vorsichtshalber Drogen mitgenommen hat... Alles klar.
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DrSheldonCooper
20.11.2016 12:50registriert Oktober 2014
Was mag da wohl stimmen? Wenn sie sexuell Bedrängt wird, hat sie sicher keine Zeit einen Cocktail zu mischen. Wurde sie vorher sexuell bedrängt wars keine Notwehr, ausserdem hätte sie den ganzen Tag gehen können.

Ok, er ist aber auch nicht ganz sauber ihr nach einer (!) Nacht den Hausschlüssel auszuhändigen.
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Charlie Brown
20.11.2016 18:11registriert August 2014
Und warum genau wird der Arbeitgeber des Opfers genannt?
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