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Diese Warnung richtet sich an alle Internetnutzer, die islamistische Hassbotschaften verbreiten: Es ist ein dünner Grat, den vor allem junge Leute aus Unkenntnis oder Dummheit beschreiten – und dabei abstürzen, respektive ihr Leben verpfuschen können.
Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft (BA) gegen 70 Strafverfahren rund um den dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig, wie der Informationschef André Marty (siehe Box) erklärt. Ein grosser Teil der laufenden Strafverfahren beinhalte die mutmassliche propagandistische Unterstützung von Terrororganisationen wie Al-Qaida, «Islamischer Staat» oder verwandter Organisationen.
Im vergangenen Oktober hatte die BA gegenüber der «NZZ am Sonntag» erst von «mehr als zwei Dutzend Verfahren» gesprochen, die in Zusammenhang mit dem «IS» stünden.
In den Verfahren geht es um Verstösse gegen ein Bundesgesetz, welches das Schweizer Parlament explizit gegen den «Islamischen Staat» sowie verwandte Terror-Organisationen beschlossen hat. Ermittelt wird auch wegen der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB).
Das mögliche Strafmass zeigt, dass es nicht um Lappalien geht: Die Täter müssen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre ins Gefängnis und mit saftigen Geldbussen rechnen.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es wohl in den nächsten Monaten zu ersten Anklagen oder Verfahrenseinstellungen kommen dürfte. Die ersten Gerichtsurteile sollten 2017 vorliegen.
Dauert das nicht viel zu lange? Der BA-Sprecher widerspricht. «Die Verfahren gehen relativ zügig – es wird nicht Jahre dauern.»
Die Terrorbekämpfer des Bundes verfolgen offensichtlich eine Taktik der Abschreckung: «Im Zweifelsfall wird ein Verfahren eröffnet», sagt der Informationschef der BA.
Was viele Internet-Nutzer nicht wissen: Man muss kein Gräuel-Video posten, um ins Visier der Justiz zu geraten. watson hat der Bundesanwaltschaft zwei konkrete Fragen gestellt:
Der BA-Informationschef erklärt, dass es darauf keine einfache, abschliessende Antwort gebe. «Man muss jeweils jede einzelne Handlung anschauen.» Die Schwelle zu handeln sei nicht sehr hoch. «Wenn eine gewisse Grenze überschritten wird, dann hat der betreffende User ein Problem.»
Bleibt anzumerken, dass in der Schweiz noch keine rechtskräftigen höchstinstanzlichen Urteile wegen Verbreitung von «IS»-Propaganda vorliegen. 2014 wurde ein irakisch-kurdisches Brüderpaar verurteilt, weil es bereits um 2008 von Basel aus das Al-Qaida-Netzwerk unterstützt hatte.
Wenn die Terror-Videos digital gesichert sind, geht es aus Sicht der Behörden darum, das Propaganda-Material möglichst rasch von den Internet-Plattformen entfernen zu lassen.
Als populärste Video-Plattform der Welt zieht die Google-Tochter YouTube besondere Aufmerksamkeit auf sich, wobei aber auch Facebook-Videos ein beachtliches Publikum haben. Das soziale Netzwerk zählt um die 1,6 Milliarden Mitglieder, in der Schweiz soll es 3,8 Millionen aktive Nutzer geben ...
Die «NZZ am Sonntag» berichtete kürzlich, dass die Bundespolizei (Fedpol) über einen direkten Draht zu YouTube verfügt. Von der «Lizenz zum Löschen» war im Titel die Rede.
Tatsächlich sind die Einflussmöglichkeiten der Bundespolizisten begrenzt. Sie haben im Rahmen des «Trusted Flagger»-Programmes von YouTube Zugriff auf spezielle Online-Melde-Tools, um gefährliche Inhalte rascher zu melden. Was wirklich gelöscht wird, entscheidet aber das Unternehmen.
Laut der Fedpol-Sprecherin Cathy Maret ging es bei den bislang beanstandeten YouTube-Videos hauptsächlich um Gewaltdarstellungen, also um Inhalte, die sowieso den Nutzungsbestimmungen der Plattform widersprechen.
Das Fedpol sei bezüglich Gewaltdarstellungen und der Verbreitung terroristischer Propaganda auch mit den Betreibern der anderen grossen Plattformen, Facebook und Twitter, in Kontakt. Die Zusammenarbeit sei gut, sagt Maret.
Dem hält der Informationschef der Bundesanwaltschaft entgegen, dass die Kooperation mit den grossen Social-Media-Plattformen eine Riesenherausforderung sei.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Flagging von Inhalten seien zwar erfreulich, aber: «Das ist noch lange nicht abgeschlossen», sagt Marty. Eines der grössten Erschwernisse liegt offenbar in der zentralistischen Organisation der grossen amerikanischen Tech-Unternehmen. «Google Schweiz kann ohne Rücksprache mit dem Hauptquartier in den USA wenig unternehmen gegen Gewaltvideos», erklärt der BA-Sprecher.
Und falls sich Facebook oder Google querstelle, dann sei aus Schweizer Sicht nicht viel zu machen. «Zu verhandeln haben wir leider nicht viel.»
Die BA hat dafür einen Vorschlag, wie die Kooperation verbessert werden könnte, um Terror-Propaganda effizienter zu bekämpfen: Dazu müssten die Tech-Giganten aus dem Silicon Valley allerdings ihren nationalen Gesellschaften gewisse Kompetenzen, respektive Handlungsspielraum, übertragen. Ob dies jemals passieren wird, steht in den Sternen.