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Bezirksgericht Aarau verurteilt Facebook-Nutzerin, weil sie Post teilte

Bei Facebook auf «Teilen» gedrückt – kostet 1000 Franken

Immer öfter landen Facebook-Streitereien vor Gericht. So auch dieser Fall einer Aargauerin, die einen Post ihrer Chefin teilte und nun zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
07.06.2017, 17:1808.06.2017, 16:22
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Das Bezirksgericht Aarau musste sich in den letzten Tagen gleich zweimal mit «Facebook»-Fällen auseinandersetzen: Auch Gisela (Name geändert) musste sich letzte Woche wegen ihrer Facebook-Aktivitäten vor dem Aarauer Bezirksgericht verantworten. Gisela hatte als Verkäuferin in einem Fachgeschäft der Region gearbeitet.

Genauso wie Petra. Der war aber fristlos gekündigt worden; angeblich, weil sie Ware aus dem Laden geklaut und selber weiterverkauft hatte. Nachweisen konnte man ihr das am Ende nicht.

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Dennoch schrieb die Chefin von Petra und Gisela auf der Facebook-Seite der Firma sinngemäss: «Wir suchen Personen, die im letzten halben Jahr bei Petra Waren gekauft haben. Es könnte sich um gestohlene Waren handeln. Es fehlen mehr Artikel, als bei der Polizei sichergestellt werden konnten.»

Diesen Facebook-Post ihrer Chefin sah auch Gisela – und drückte auf «Teilen». Einmal mit ihrem privaten Profil und einmal mit dem Geschäfts-Profil «Gisela RS». Und wegen Letzterem sass sie schliesslich vor Gerichtspräsidentin Patricia Berger.

Ex-Kollegin verunglimpft

Gisela, arbeitslos und angeblich dem Alkohol zugetan, ist eigentlich eine gepflegte Erscheinung, die aber vor Gericht merkwürdig aufgekratzt wirkte. So ganz schien ihr der Ernst der Lage nicht klar zu sein.

Ähnlich locker hatte sie die Einvernahme bei der Kantonspolizei genommen – da hatte Gisela nämlich zugegeben, den Facebook-Post ihrer Chefin geteilt und damit Petra verunglimpft zu haben.

Vor Gericht sagte sie dann, das könne «eher nicht» sein – sie sei «dagegen, dass man jemanden öffentlich beschuldigt, obwohl nicht klar ist, dass sie wirklich etwas gestohlen hat».

Es könne ja sein, argumentierte Gisela, dass jemand anders das Profil «Gisela RS» benutzt habe, das auf dem Geschäfts-PC immer zugänglich gewesen sei.

Weil Gisela den Post aber auch mit ihrem privaten Profil geteilt hatte, dessen Passwort nur sie selber kennt, glaubte ihr Gerichtspräsidentin Patricia Berger nicht. Verurteilt wurde Gisela zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken und einer Busse von 75 Franken. Hinzu kommen Gebühren sowie die Kosten von Petras Anwalt – gesamthaft weit über 1000 Franken.

Ob die Chefin als Urheberin des Facebook-Posts ebenfalls verurteilt wurde, ist nicht bekannt.

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(nro/aargauerzeitung.ch)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pana
07.06.2017 17:41registriert Juni 2015
Da fehlen mir irgendwie Informationen. Natürlich macht man sich haftbar, wenn man gewissw Inhalte teilt. Aber der Verfasser des Posts ist ja die Chefin. Verleumdung betreibt also hauptsächlich diese, bzw die Firma.
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outplayed
07.06.2017 17:59registriert Januar 2017
Komme nicht so ganz draus...
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Therealmonti
07.06.2017 17:47registriert April 2016
Und schon wieder: Je doofer, desto Facebook.
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