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FAQ zu privaten Sicherheitskameras, Videoüberwachung mit Cloud-Speicher

Logitech Circle 2 private Sicherheitskamera
Die neue Logitech-Sicherheitskamera lässt sich an Fenstern anbringen, um nach draussen zu filmen. Ist das zulässig?Bild: Logitech

Was man mit privaten Sicherheitskameras darf – und warum die Cloud riskant ist

Dank Videoüberwachung ertappen wir Einbrecher auf frischer Tat, kontrollieren den Babysitter und schnüffeln der Putzfrau hinterher. Aber ist das Speichern der Aufnahmen zulässig? Hier sind die unbequemen Fakten.
18.06.2017, 11:4217.09.2019, 13:59
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Wir haben den Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger über den Einsatz von privaten Sicherheitskameras befragt. Seine Antworten sind in ein umfangreiches FAQ eingeflossen.

Um welche Geräte geht's?

Dieses FAQ dreht sich um den privaten Einsatz von Überwachungskameras, auch Sicherheitskameras genannt.

Der Markt für Heim-Überwachungstechnik ist riesig, wir konzentrieren uns hier auf die sogenannten Netzwerkkameras oder IP-Kameras. Das sind Geräte, die sich mit dem Internet verbinden lassen, um Fotos oder Videostreams zu übertragen.

Wo liegt das Problem?

Private Personen dürfen Überwachungskameras nicht beliebig einsetzen, zum Beispiel nicht zur Befriedigung ihrer Neugier.

Der Einsatz von Sicherheitskameras ist heikel, weil die Ton- und Bildaufnahmen die Rechte Dritter verletzen können.

Gespeicherte Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen häufig Personen, das bedeutet in der Sprache der Juristen, dass «Personendaten bearbeitet werden».

Ich will zuhause eine Sicherheitskamera in Betrieb nehmen. Was muss ich beachten?

Eine solche Datenbearbeitung ist nur rechtmässig, wenn sie unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts erfolgt. Dazu zählt unter anderem, dass die Videoüberwachung erkennbar ist, zum Beispiel durch entsprechende Hinweisschilder.

Wichtig: Nicht nur Videoaufnahmen sind problematisch! In strafrechtlicher Hinsicht muss man beachten, dass das unbefugte Aufnehmen von Gesprächen und die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte strafbar sind.

Aus sicherer Distanz beobachten, wie Einbrecher zuschlagen?

Logitech Circle 2 private Sicherheitskamera
Bild: Logitech

Darf man die Putzfrau (heimlich) überwachen?

Nein.

«Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten grundsätzlich nicht systematisch überwachen», heisst es aus dem Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Ob im Büro oder in den eigenen vier Wänden.

Was ist mit der Babysitterin?

Nicht erlaubt.

Bezahlte Babysitter sind Arbeitnehmer. Wer Kinder hütet, sollte mindestens 13 Jahre alt sein (hier gibt's die Details).

Wenn der Babysitter keinen Lohn erhält, darf man überwachen?

Nein. Es sei denn, man fragt die betroffene Person vorher und holt ihre Einwilligung zur Videoüberwachung ein.

Darf man Kinder überwachen?

Bei Aufnahmen von Kindern ist immer besondere Zurückhaltung geboten, betont Martin Steiger. In Bezug auf ihre eigenen Kindern tragen die Eltern die Verantwortung:

«Bei einem Kleinkind darf ein Babyphone verwendet werden, solange die IT-Sicherheit gewährleistet ist. Aber je älter ein Kind ist, desto eher kann es selbst entscheiden, ob es gefilmt werden möchte oder nicht.»

Wenn man fremde Kinder filmen möchte, sind grundsätzlich deren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Ansprechpartner – und je nach Alter die Kinder selbst.

«Wer Aufnahmen von fremden Kindern erstellt, setzt sich ausserdem dem Verdacht aus, pädophil zu sein», warnt der Anwalt.

Was darf man mit Aufnahmen von Kindern tun?

Die Eltern dürfen nicht beliebig entscheiden, was sie mit den Aufnahmen tun, denn auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Eine Verhaltensüberwachung ist nicht zulässig.

Dürfen Hausbesitzer ihren Garten überwachen?

Ja. Mit wichtigen Einschränkungen.

Die Kamera darf (...) nur den Bereich bis zur Grundstücksgrenze filmen, wenn der betroffene Nachbar einer weiter gehenden Überwachung nicht zustimmt.

Darf man die Zufahrt zum eigenen Grundstück (mit Strasse) filmen?

«Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund ist grundsätzlich rechtswidrig», hält Martin Steiger fest. Die Kamera muss zwingend so ausgerichtet sein, dass keine Passanten auf dem Trottoir oder vorbeifahrenden Autos gefilmt werden.

So darf man eine Überwachungskamera hierzulande NICHT positionieren ...

«Als Faustregel gilt, dass eine private Überwachungskamera nur jene Bilder aufnehmen darf, die absolut notwendig sind. Wenn man beispielsweise sein eigenes Grundstück aufgrund von Einbrüchen filmen möchte, muss man verhindern, dass die Nachbarschaft auch gefilmt wird. Überwachungskameras dürfen auch nicht eingesetzt werden, um beispielsweise die hübsche Nachbarin zu filmen (Voyeurismus) oder um Kinder auf dem Spielplatz zu beobachten.»

Höchst problematisch, respektive illegal hierzulande: Anprangern von angeblichen Paketdieben bei YouTube und Co.

Dürfen Überwachungs-Aufnahmen auf fremden Servern (in der Cloud) gespeichert werden?

Kommt darauf an, in welchem Land die Server stehen. Problematisch sind aus Sicht der Datenschutzbehörden zum Beispiel US-Rechenzentren. 😳

Der Datenschutz in den Vereinigten Staaten gilt aus schweizerischer Sicht grundsätzlich nicht als angemessen, erklärt Digital-Experte Martin Steiger. Eine Ausnahme bestehe, wenn sich ein Unternehmen gemäss den neuen amerikanisch-schweizerischen «Privacy Shield»-Vorgaben zertifizieren liess.

Ich will die Sicherheitskamera der US-Firma XY mit Cloud-Speicherung verwenden. Ist das ok?

In der «Privacy Shield List» kann man auf Anraten von Martin Steiger online nachschauen, ob sich das US-amerikanische Unternehmen XY bereits für die Schweiz zertifizieren liess.

Im Zweifelsfall sollten Kamera-Betreiber darauf verzichten, Aufnahmen in der Cloud von US-Firmen speichern. Leider gibt es in Europa und in der Schweiz kaum Alternativen.

Was droht, wenn Aufnahmen auf US-Servern gespeichert werden?

Die Datenbearbeitung im Ausland ohne angemessenen Datenschutz verletzt das schweizerische Datenschutzrecht und kann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen.

Betroffene können sich dagegen mit einer zivilrechtlichen Klage wehren oder den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bitten, sich der Angelegenheit anzunehmen. Eine solche Klage würde sich insbesondere gegen den Kamera-Betreiber richten. Der EDÖB könnte Abklärungen tätigen und danach eine Empfehlung abgeben.

Martin Steiger erklärt: «Ein Beispiel dafür war der Rechtsstreit um Google Street View, der mit einem Bundesgerichtsurteil gegen Google endete – und Google Street View in der Schweiz in weiten Teilen unbrauchbar werden liess».

Muss ich wegen der Cloud-Speicherung tatsächlich mit einer Klage rechnen?

Laut Rechtsanwalt Steiger sind datenschutzrechtliche Klagen selten, denn sie seien aufwendig.

«Allein der Gerichtskostenvorschuss kann 5000 Franken beauftragen und man benötigt normalerweise die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der für seine Erfahrung und sein Wissen angemessen entschädigt werden muss.»

Rechtsschutzversicherungen deckten solche Kosten, wenn überhaupt, in vielen Fällen nur teilweise. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) könne sich aber wegen «knapper Ressourcen» nicht um Einzelfälle kümmern.

Wo kann ich mich über die geltenden Gesetze zur Videoüberwachung informieren?

Auf der EDÖB-Website können zahlreiche Merkblätter kostenlos heruntergeladen werden, die nicht nur die Videoüberwachung in und um Privathäuser und Wohnungen betreffen:

Oder man zieht einen Anwalt bei.

Ich wurde gegen meinen Willen von einer Kamera erfasst. Was kann ich tun?

Wie bei allen alltäglichen Problemen ist es ratsam, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, bevor man die Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt bemüht.

  • Der Eidgenössische Datenschützer empfiehlt, «zuerst Kontakt mit dem Betreiber der Anlage aufzunehmen und die Löschung der Bilder und allenfalls die Änderung des Aufnahmewinkels oder des Kamerastandorts zu verlangen.»
  • Falls der Betreiber nicht darauf eingehe, könne man schriftlich ein Auskunftsgesuch stellen, um zu erfahren, wie die Überwachung abläuft und was mit den Daten passiert.
  • Wer davon ausgeht, rechtswidrig von privaten Videokameras überwacht zu werden, kann sich an den Eidgenössischen Daten- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden. Häufig helfe auch die örtliche Polizei weiter, schreibt der Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Beitrag auf Lexwiki.ch.
  • Wenn alles nichts hilft, kann man vor dem Zivilgericht klagen. Hier kann es laut EDÖB nicht schaden, einen Rechtsanwalt als Vertreter beizuziehen. «Sie können die Löschung der Daten und Einstellung der Überwachung und gegebenenfalls Schadenersatz oder Genugtuung verlangen

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kopold
18.06.2017 12:33registriert Juli 2014
«Privacy Shield» ist ein Witz und für die Amerikaner nicht bindend. Wer Daten in den USA hat, muss davon ausgehen, dass die Behörden Zugriff haben, Punkt.
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ciaociao
18.06.2017 12:27registriert November 2016
warum ist das filmen von paketdieben hier illegal? es wird ja nur das eigene grundstück gefilmt, kein öffentlicher grund.
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Booker
18.06.2017 14:52registriert September 2016
Wenn es um private Grundstücke geht darf gefilmt werden, vorallem um Dieben das Handwerk zu legen oder eben Paketdiebe zu erwischen. Sonst wird Datenschutz zu Täterschutz !
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