Gesellschaft & Politik
Auto

Ab 2015 bitten auch die Versicherungen die Raser zur Kasse

«Via Sicura» führt zu Veränderungen in bestehenden Versicherungspolicen – mindestens 1 Million Versicherungsnehmer sind betroffen.
«Via Sicura» führt zu Veränderungen in bestehenden Versicherungspolicen – mindestens 1 Million Versicherungsnehmer sind betroffen.Bild: shutterstock
Wegen «Via Sicura»

Ab 2015 bitten auch die Versicherungen die Raser zur Kasse

Wer eine Autoversicherung abschliesst, kann «grobe Fahrlässigkeit» mit abdecken lassen. Wer jedoch angetrunken oder fahrunfähig unterwegs ist, verliert diesen Versicherungsschutz. Ab 2015 gilt das auch für Raser.
02.12.2014, 06:1702.12.2014, 15:00
No Components found for watson.skyscraper.
Mehr «Gesellschaft & Politik»

Mit dem Programm «Via Sicura» will der Bund die Verkehrssicherheit steigern und die Zahl der Verkehrsopfer vermindern. Ein Teil dieses Programms betrifft die Versicherungsunternehmen, die zum neuen Jahr eine Änderung vornehmen müssen. Konkret geht es dabei um den Versicherungsschutz bei «grober Fahrlässigkeit».

Bisher ist es so: Wer eine Autoversicherung abschliesst, kann eine Zusatzversicherung für grobe Fahrlässigkeit in seine Police aufnehmen lassen. Dieses Angebot kostet rund 15 Franken im Jahr und bedeutet Folgendes: Handle ich grob fahrlässig – überfahre ich beispielsweise eine rote Ampel oder eine durchgezogene Sicherheitslinie – so bin ich dennoch versichert.

Das Versicherungsunternehmen darf jedoch Ausnahmen festlegen, in denen es von seinem Rückgriffsrecht Gebrauch machen und den Lenker belangen kann. Die Betonung liegt hier auf dem Wort «kann», denn jede Versicherung konnte bisher selbst bestimmen, in welchen Fällen sie von ihrem Recht auf Regress Gebrauch machte.

Alkohol, Fahrunfähigkeit und erhöhte Geschwindigkeit

Mit der Umsetzung von «Via Sicura» sind die Versicherer ab 1. Januar 2015 dazu verpflichtet. Und zwar in drei konkreten Fällen:

  1. Wenn der Fahrzeugführer den Schaden in angetrunkenem Zustand verursacht hat.
  2. Wenn der Fahrzeugführer den Schaden in fahrunfähigem Zustand verursacht hat.
  3. Wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Art. 90 Abs. 4 SVG überschritten hat.

Überhöhte Geschwindigkeit gemäss Art. 90 Abs. 4 SVG:

Bild
bild: screenshot/admin.ch

Was sich für die Kunden ändert

Doch was bedeutet das für Sie als Kunde? Das hängt ganz davon ab, bei welchem Unternehmen Sie versichert sind.

Generali

Wer bei Generali versichert ist, hat in den letzten Tagen eine entsprechende Information erhalten. Daraus geht hervor, dass der dritte Punkt – also die «besonders krasse Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» – neu in die Ausschlusskriterien aufgenommen wurde. 

Während die Versicherung also bereits vorher von ihrem Rückgriffsrecht Gebrauch gemacht hat, wenn der Lenker alkoholisiert oder fahrunfähig war, so kommt nun eine Regelung bezüglich des Rücktrittsrechts infolge von Rasens hinzu.

Information der Generali Versicherungen:

Bild
bild: watson
No Components found for watson.skyscraper.

Axa Winterthur

Bei Axa Winterthur führt die Gesetzesänderung ebenfalls zu Anpassungen des Versicherungsschutzes bei Grobfahrlässigkeit. Die Kunden wurden persönlich informiert. Ausserdem sind die neuen Bestimmungen auf ihrer Homepage zu finden.

Axa Winterthur ist mit einem Anteil von 22,5 Prozent im vierten Quartal 2013 Marktführerin. Ausgehend davon, dass im vergangenen Jahr 5,7 Millionen Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert waren, sind entsprechend rund 1,3 Millionen bei Axa Winterthur versichert. 

Gemäss Pressesprecherin Nicole Horbelt schliesst «der Grossteil der Versicherungsnehmer die Zusatzdeckung für Grobfahrlässigkeit ab». Somit sind allein bei Axa Winterthur rund 1 Millionen Versicherungspolicen von den Änderungen betroffen.

Information für Axa-Winterthur-Kunden

Bild
Bild: screenshot axa winterthur

Wo sich nichts verändert

Zahlreiche andere Versicherungen müssen ihre Kunden nicht extra informieren, da die genannten drei Punkte auch bisher schon dazu führten, dass das Unternehmen von seinem Rückgriffsrecht Gebrauch gemacht hat.

Bei diesen Versicherungen ändert sich für die Kunden nichts

1 / 8
Bei diesen Versicherungen ändert sich für die Kunden nichts
Gemäss Mediensprecher Jürg Thalmann ist die Zusatzdeckung «Bonusschutz & Verzicht auf das Rückgriffsrecht infolge Grobfahrlässigkeit» bei der Mobiliar sehr beliebt: Rund 80 Prozent der Kunden, die eine Autoversicherung abgeschlossen haben, nutzen dieses zusätzliche Angebot. «Die Einführung des nächsten Via-Sicura-Massnahmenpakets hat keinen Einfluss auf diese Zusatzdeckung: Die Mobiliar nimmt bereits heute Rückgriff, wenn ein Ereignis zum Beispiel in alkoholisiertem Zustand (über dem gesetzlich erlaubten Blutalkoholgehalt), unter Drogeneinfluss oder infolge eines Geschwindigkeitsdelikts verursacht wurde», erklärt Thalmann. ... Mehr lesen
quelle: keystone / peter schneider
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
9 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
9