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Niederlage für May – Britisches Oberhaus stimmt für Vetorecht bei Brexit-Gesetz

radar-reuters Die Entscheidung im House of Lords, dem britischen Oberhaus, fiel mit 358 zu 256 Stimmen. Die Parlamentskammer forderte die britische Regierung auf, das Brexit-Gesetz zu verändern und da ...
Die Entscheidung im House of Lords fiel mit 366 zu 268 Stimmen. Bild: Matt Dunham/AP/KEYSTONE

Niederlage für May – Britisches Oberhaus stimmt für Vetorecht bei Brexit-Gesetz

07.03.2017, 20:0908.03.2017, 07:57
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Bereits zum zweiten Mal ändert das britische Oberhaus den Entwurf für das Brexit-Gesetz von Premierministerin Theresa May. Die Regierung zeigt sich enttäuscht und kündigt an, alles wieder rückgängig zu machen. Doch sie ist darauf angewiesen, dass die Lords einlenken.

Mit einer Mehrheit von 366 zu 268 Stimmen votierten die Mitglieder des Oberhauses für einen Zusatz, der dem Parlament ein substanzielles Mitspracherecht bei den Brexit-Verhandlungen einräumen soll. May soll verpflichtet werden, ein Abkommen mit Brüssel zum Austritt aus der EU vom Parlament absegnen zu lassen.

Der Abstimmung im Oberhaus ging eine hitzige Debatte voraus. Brexit-Staatssekretär George Bridges warf den Parlamentariern vor, sie würden mit den Änderungsanträgen «dem nationalen Interesse schaden».

Der konservative Lord Michael Heseltine argumentierte hingegen, knapp die Hälfte der Wähler habe beim Brexit-Referendum im vergangenen Jahr gegen einen Austritt gestimmt. «Sie haben ein Recht, gehört zu werden.»

Regierung: «Enttäuscht»

Brexit-Minister David Davis zeigte sich am Dienstag enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung. Er kündigte an, die Regierungsfraktion werde alle Änderungen der Lords im Unterhaus wieder rückgängig machen. Es sei klar, dass einige Mitglieder im Oberhaus den Brexit-Prozess blockieren wollten. «Wir werden diese Zusätze im Unterhaus kippen.»

Britische Medien spekulierten, EU-freundliche Abgeordnete aus der Regierungsfraktion könnten das verhindern – das wäre eine herbe Niederlage für die Regierung. Doch bislang gilt es als unwahrscheinlich.

May benötigt die Zustimmung beider Parlamentskammern zum Brexit-Gesetz, um den Austrittsantrag bei der EU einzureichen. Das hatte das höchste britische Gericht entschieden.

Unterhaus berät nochmals

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Mitglieder des Oberhauses den knappen Gesetzestext um einen Zusatz erweitert, der die Rechte von EU-Bürgern garantieren soll. Das Unterhaus hatte den Gesetzentwurf ohne Änderungen durchgewunken.

Wegen der Zusätze der Lords müssen sich die Abgeordneten nun nochmals damit beschäftigen. Ein Termin steht dafür noch nicht fest. Es gilt aber wegen der anstehenden Haushaltsdebatte als wahrscheinlich, dass es erst nächste Woche weitergeht.

Im sogenannten Ping-Pong-Verfahren geht der Gesetzentwurf solange zwischen Oberhaus und Unterhaus hin und her, bis sich beide Kammern auf einen Wortlaut einigen können.

Premierministerin Theresa May muss darauf hoffen, dass die Lords einlenken. Sie will spätestens Ende März die offizielle Austrittserklärung nach Brüssel schicken. (sda/dpa)

Demonstration gegen den Brexit

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Demonstration gegen den Brexit
Demonstranten zeigen in London klar Flagge für die EU.
(Bild: REUTERS/Luke MacGregor)
quelle: x01981 / luke macgregor
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