Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ihr Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt, berichtet Bild. Gegen den Moderator des «Neo Magazin Royale» war wegen der vermeintlichen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyib Erdogan ermittelt worden.
Doch auch wenn die Mainzer Strafverfolger keine strafbare Handlung erkennen konnten, ist das juristische Nachspiel seines «Schmähgedichts» noch nicht vorbei. Auch vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ist noch ein Verfahren hängig. Im Landgericht der Hansestadt, das als besonders medienkritisch gilt, wird der Fall Böhmermann am 2. November verhandelt.
(phi)