Bei seiner Einreise in die Türkei ist der ARD-Fernsehkorrespondent Volker Schwenck des SWR von türkischen Behörden festgesetzt worden. Das bestätigte ein Sprecher des SWR. Schwenck hatte zuvor bereits auf Twitter von dem Geschehen berichtet – und seine Festsetzung hier in Verbindung mit seinem Status als Journalist gebracht: Laut einer Mitteilung des SWR wollte Schwenck aus dem ARD-Büro in Kairo über Istanbul weiter in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen, wo er Gespräche mit syrischen Flüchtlingen plante.
Endstation Istanbul. Einreise in Türkei verweigert. Es sei ein Vermerk an meinem Namen. Bin Journalist. Ein Problem? pic.twitter.com/wA7er0fJHn
— Volker Schwenck (@VSchwenck) 19. April 2016
Eine offizielle Reaktion der türkischen Behörden steht derzeit noch aus – Schwenck wurde laut SWR lediglich mitgeteilt, dass es einen Vermerk zu seinem Namen gebe. Laut Sender befindet sich Schwenck derzeit in einem Abschieberaum am Flughafen Istanbul. Über den Vorgang seien inzwischen auch die deutsche Botschaft in der Türkei und das Auswärtige Amt informiert.
SWR-Korrespondent Thomas Bormann, glaubt nicht, dass die Festsetzung von Volker Schwenck mit Böhmermann zu tun hat. pic.twitter.com/dHJHaeuLp5
— SWR2 (@SWR2) 19. April 2016
Zuletzt wurde «Spiegel»-Journalist Hasnaim Kazim die Akkreditierung verweigert. Der Nahost-Korrespondent übte daraufhin scharfe Kritik an den türkischen Behörden und beklagte den Zustand der Medienfreiheit in dem Land. (eth/wst)