Ein 84-jähriger Autofahrer rast in Menschenmenge vor Strassencafé in Bad Säckingen.
bild: philipp ammann/tele m1
Mitte Mai fuhr ein 84-Jähriger in Bad Säckingen in ein Strassencafé, es gab Tote und Verletzte. Jetzt hat die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen – und es ist klar, warum es zu diesem tragischen Zwischenfall kam.
08.08.2016, 10:4208.08.2016, 11:03
Todesfahrer vor Gericht?
Anfangs Mai rast ein Rentner in Bad Säckingen in ein Strassencafé. Jetzt ist klar: Er hatte das Brems- mit dem Gaspedal verwechselt. Wie geht es mit ihm weiter? Video: © TeleM1
Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den Todesfahrer von Bad Säckingen abgeschlossen. Das meldet Tele M1.
Mitte Mai war ein 84-Jähriger in der Fussgängerzone in eine Gruppe von Menschen vor einem Strassencafé gefahren. Zwei Personen – darunter eine im Aargau lebende Deutsche – starben, rund 20 Personen wurden verletzt.
Beim Unfall kamen eine 63-jährige Deutsche und ein Mann ums Leben.
bild: philipp ammann/tele m1
Christos Ntritsos, der in Bad Säckingen gegenüber des Cafés eine Eisdiele betreibt, sagt: «Das Ereignis, die Panik kann ich nicht so einfach vergessen.»
Die deutsche Polizei bestätigt auf Anfrage von Tele M1, dass der Rentner das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt hat. Der Unfallfahrer sei seit dem Unfall so stark traumatisiert, dass er in Behandlung sei.
Ist der Rentner deshalb gar nicht verhandlungsfähig?
Der Aargauer Rechtsanwalt Andé Kuhn sagt dazu: «Die Untersuchungen können in so einem Falle nicht weitergeführt werden. Man kann sie pausieren oder gar sistieren.»
Bei dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit könne sein, dass ein Strafverfahren sogar eingestellt werden müsste. Das würde bedeuten, dass der Todesfahrer statt mit möglicherweise Gefängnis ungeschoren davon kommen könnte.
Schock in Bad Säckingen
Nick Buzina steht der Schrecken immer noch ins Gesicht geschrieben. Der Angestellte des Cafés erzählt, wie er den Unfall hautnah miterlebte. Video: © TeleM1
In Bad Säckingen könnten Besucher eines Strassencafés damit aber leben: «Ich weiss nicht, ob man den Fahrer noch gross bestrafen muss. Den Führerausweis hat er los, das reicht im Prinzip», sagt Ruth Irniger aus Oberrohrdorf. Und Günther Frei aus Bad Säckingen sagt: «Der ist bestraft genug.»
Der Fall geht nun an die deutsche Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. (jk)
Vorsicht Iglufahrer – Polizei warnt vor faulen Autofahrern
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Vorsicht Iglufahrer – Polizei warnt vor faulen Autofahrern
Iglufahrer wurden auch im Kanton Solothurn gesichtet.
quelle: kapo solothurn
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