Ein Franzose, der am Strassenrand mit ausgeschaltetem Motor mit dem Smartphone telefonierte, wurde mit einer Busse von 135 Euro bestraft. Zu Recht, urteilte ein französisches Gericht am 23. Januar, wie die «cnetFrance» berichtet. Wer am Strassenrand anhalte, nehme trotzdem am Verkehr teil, hielten die Richter in ihrer Begründung fest.
Auch wer vor einem Rotlicht mit ausgeschaltetem Motor telefoniert, macht sich in Frankreich strafbar. Nur wer auf einem gekennzeichneten Parkplatz, in einer Hauseinfahrt oder in einem Parkhaus hält, darf am Fahrersitz das Smartphone benutzen. Auch im Falle einer Panne ist das Telefonieren im Auto gestattet.
Wer in der Schweiz ohne Freisprechanlage mit seinem Handy telefoniert, riskiert eine Busse von 100 Franken. Mit Freisprecheinrichtung darf hingegen ein Gespräch geführt werden, aber nur solange der Lenker durch das Telefonieren nicht abgelenkt wird. SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails schreiben oder lesen, ist ebenfalls nicht erlaubt.
Bei stillstehenden Fahrzeugen – etwa vor einem Lichtsignal oder im Stau – ist der Ermessenspielraum der Richter gross. Comparis berichtet von einem Beispiel aus dem Jahr 2006. Damals wurde ein Lenker, der im Stau eine Zeitung las, dafür von der Polizei gebüsst. Er hatte das Blatt beim Weiterfahren auf den Beifahrersitz gelegt und las nur bei komplettem Stillstand. Deswegen akzeptierte er die Busse nicht, zog sogar vor Gericht. Dort wurde ihm die Strafe erlassen. (whr)