Die rechtsextreme französische Politikerin Marine Le Pen ist im Prozess um islamkritische Äusserungen freigesprochen worden. Ein Gericht in Lyon sprach Le Pen am Dienstag vom Vorwurf frei, zu «Diskriminierung, Gewalt oder Hass» gegen Muslime angestiftet zu haben.
Die Vorsitzende des Front National (FN) hatte Ende 2010 Gebete von Muslimen in der Öffentlichkeit mit der NS-Besatzung Frankreichs während des Zweiten Weltkriegs verglichen.
«Es ist eine Besatzung von Teilen von Territorium, der Stadtteile, in denen das religiöse Gesetz angewandt wird, das ist eine Besatzung», sagte Le Pen im Dezember 2010 vor Anhängern in Lyon. «Sicher gibt es keine Panzer und keine Soldaten, aber trotzdem ist es eine Besatzung, und sie lastet auf den Einwohnern.»
Angeklagt wurde Le Pen wegen «Anstiftung zu Diskriminierung, Gewalt oder Hass gegen eine Personengruppe wegen ihrer Religionszugehörigkeit». Beim Prozess vor dem Strafgericht der ostfranzösischen Stadt im vergangenen Oktober forderte die Staatsanwaltschaft aber einen Freispruch.
Der Staatsanwalt argumentierte, Le Pen habe bei ihren Äusserungen «von einer Minderheit» gesprochen und nicht auf «die gesamte muslimische Gemeinschaft» abgezielt. Damit habe sie lediglich «ihr Recht auf freie Meinungsäusserung ausgeübt».
Der Freispruch erfolgte nun zwei Tage nach der zweiten Runde der landesweiten Regionalwahlen, bei denen die Rechtsextremen einen neuen Stimmenrekord verbuchen konnten, aber in keiner Region auf eine Mehrheit kamen. (sda/afp)