Die nach dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli nach Griechenland geflohenen Armee-Angehörigen werden nicht ausgeliefert. Die sechs Offiziere und zwei Unteroffiziere könnten in der Türkei keinen fairen Prozess erwarten. Die Türkei erliess nun Haftbefehle.
Das oberste Gericht Griechenlands folgte in seinem letztinstanzlichen Urteil der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte gegen die Auslieferung an die Türkei plädiert.
Es sei nicht auszuschliessen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Zudem wäre eine Auslieferung nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hiess es.
Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere, denen Ankara eine Beteiligung an dem Umsturzversuch vorwirft, hatten sich einen Tag nach dem gescheiterten Putsch Mitte Juli 2016 mit einem Helikopter in die nordgriechische Stadt Alexandroupolis abgesetzt. Dort beantragten sie Asyl.
Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmasslichen Putschisten. Die Militärs hingegen sagen, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie seien Piloten von Such- und Rettungshelikoptern.
Als ihr Stützpunkt von Bürgern und Polizisten beschossen worden sei, hätten sie um ihr Leben gefürchtet und seien geflohen. In der Heimat seien sie dennoch längst ohne Anhörung schuldig gesprochen worden.
Nach dem Entscheid des obersten griechischen Gerichts erliessen die türkischen Behörden Haftbefehl gegen die acht Armee-Angehörigen. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag meldete, gab ein Istanbuler Gericht einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
Für Griechenland ist das Thema äusserst heikel: Ankara hatte eindringlich die Auslieferung gefordert und angedeutet, die Nicht-Auslieferung könnte die Beziehungen zwischen beiden Staaten belasten. (sda/afp)