Til Schweiger hatte Ende September eine private Nachricht einer Frau auf seiner Facebook-Seite mitsamt deren Namen und Porträtfoto veröffentlicht. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte, dass der Post gelöscht wird. Da Schweiger den Post nicht löschen wollte und die Frau jedoch weiter darauf bestand, musste nun ein Zivilgericht darüber entscheiden.
Nun hat der vorsitzende Richter, Martin Jung, den Antrag der 58-Jährigen aus dem Saarland abgewiesen. Nebst dem, dass der Post weiterhin auf Schweigers Timeline zu sehen ist, muss die Klägerin auch die Kosten des Verfahrens tragen. Grundsätzlich sei so etwas eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, sagte der Richter während des Prozesses. Hier sei es aber so, dass die Frau aus Sulzbach Schweiger «auch erheblich angegangen» sei.
In der Nachricht fragt die Frau den Schauspieler, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: «Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.» Der 53-jährige Schauspieler antwortete ihr darauf: «hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?»