Russland will sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten. Ein entsprechendes Gesetz hat Präsident Wladimir Putin unterzeichnet.
Menschenrechte? Nöö: Wladimir Putin.
Bild: AP/POOL SPUTNIK KREMLIN
Russland soll sich in Zukunft nicht mehr an internationale Urteile zum Thema Menschenrechte halten müssen: Präsident Wladimir Putin hat ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet. Demnach könne der russische Staatsgerichtshof nun selbst entscheiden, ob er die Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe umsetzt oder nicht.
Das Gesetz ist am Dienstag auf der offiziellen Seite der Regierung veröffentlicht worden. Demnach stellt Moskau die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg infrage.
Laut der russischen Nachrichtenagentur Itar Tass hatte die Duma das Gesetz am 4. Dezember verabschiedet, fünf Tage später stimmte der Föderationsrat, das Oberhaus des Parlaments zu. Abgeordnete und Regierung reagieren damit auf ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts.
Im Juli hatten die Richter geurteilt, dass ein Beschluss des EGMR nur umgesetzt werden dürfe, wenn er nicht gegen die russische Verfassung verstosse. Zugleich betonte das Moskauer Verfassungsgericht, dass mögliche Streitigkeiten mit den Strassburger Richtern im Einvernehmen gelöst werden sollten.
Wie die «Moscow Times» berichtet, steht das neue Gesetz in Zusammenhang mit dem Urteil zum Ölkonzern Jukos. Im Juli vergangenen Jahres hatte ein Schiedsgericht in Den Haag den russischen Staat verurteilt, den früheren Besitzern des einst grössten Ölkonzerns des Landes rund 50 Milliarden Dollar Schadensersatz zu zahlen.
Die Anleger hatten zuletzt rund hundert Milliarden Dollar gefordert. Sie werfen Russland vor, den einst von dem Regierungskritiker Michail Chodorkowski kontrollierten Konzern ohne angemessene Entschädigung enteignet zu haben. Laut Urteilsbegründung war der primäre Grund für die Zerschlagung von Jukos nicht das Eintreiben von Steuern gewesen, sondern den Konzern in den Bankrott zu treiben.
Der EGMR hatte zuletzt Russland zur Zahlung von 260'000 Euro Schadensersatz an die Familien von vier Tschetschenen verurteilt. Russische Soldaten hatten die Männer zwischen 2000 und 2004 in Tschetschenien verschleppt. Zwei von ihnen wurden nach Angaben ihrer Familien erschossen, die beiden anderen sind bis heute spurlos verschwunden.
Die Familien hatten vor dem EGMR geklagt, weil die russische Justiz keine ausreichenden Anstrengungen unternommen habe, um das Schicksal der Männer aufzuklären. Moskau hatte entgegnet, die Schuld der russischen Soldaten am Tod der Männer oder an ihrem Verschwinden sei nicht bewiesen. Das Gericht gab vor einer Woche den Familien Recht.
vek/syd/Reuters
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