Ein Türke, der in seiner Heimat zu einer über siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, bleibt vorläufig in der Schweiz. Das Bundesstrafgericht hat den Auslieferungsentscheid aufgehoben und die Sache an das Bundesamt für Justiz (BJ) zurückgewiesen. Dieses muss die Menschenrechtssituation in der Türkei neu überprüfen.
Das Bundesstrafgericht hat damit einen Rekurs des Türken gutgeheissen, der eine Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes verbüssen soll.
Die Richter in Bellinzona haben in ihrem Entscheid festgehalten, dass sich die Verhältnisse in der Türkei seit dem misslungenen Militärputsch von Mitte Juli massgeblich verändert hätten. Das Land habe die Einhaltung der Menschenrechtskonvention suspendiert.
Somit bestehe keine Gewähr dafür, dass die von Türkei gegenüber der Schweiz abgegebenen Garantien bezüglich der Gefängnisbedingungen für den Auszuliefernden einhalten würden.
Das Bundesstrafgericht hat das BJ deshalb angewiesen, die Situation in der Türkei gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten nochmals zu überprüfen.
Der Türke bleibt in der Schweiz weiterhin in Haft. Er kann den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen. (whr/sda)