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Erdogan vs. Böhmermann: Round 12 – jetzt will Türkeis Präsident Gedicht komplett verbieten lassen

Erdogan vs. Böhmermann: Round 12 – jetzt will Türkeis Präsident Gedicht komplett verbieten lassen

Der Rechtsstreit um das Schmähgedicht von ZDF-Moderator Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde: Erdogan will nun den kompletten Text verbieten lassen, berichtete der «Spiegel» am Samstag.
02.07.2016, 08:2902.07.2016, 08:46
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Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger habe am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Mitte Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Grossteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf.

«Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm.»
Erdogan-Anwalt Sprenger

Erdogans Anwalt wolle nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken, berichtete der «Spiegel». Sprenger berufe sich dabei im Wesentlichen auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: «Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm», sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.

Böhmermann hatte in einem mit der «Zeit» schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: «Nein. Quelle: Internet.» Böhmermann hatte Erdogan mit dem Gedicht in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» angegriffen – teilweise unter der Gürtellinie.

Erdogan geht seither juristisch gegen ihn vor. Das Landgericht Hamburg stufte das Gedicht grundsätzlich als Satire ein, erklärte aber, die verbotenen Passagen müsse Erdogan «angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen». Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte die Verbots-Entscheidung als «falsch».

Weiteres Verfahren hängig

Ausser dem Verfahren in Hamburg ist in Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts hängig. Die Bundesregierung hatte zuvor aufgrund eines Strafverlangens der türkischen Regierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Der «Spiegel» zitierte die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz mit den Worten, dass «ganz kurzfristig» nicht mit einer abschliessenden Verfügung zu rechnen sei. Derzeit wird demnach auf eine Stellungnahme von Böhmermanns Anwälten gewartet. (wst/sda/afp)

Äh, und das Ganze noch einmal aus der Sicht von Risitas ...

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Baba ♀️
02.07.2016 09:45registriert Januar 2014
Hat Herr Erdogan zur Zeit wirklich keine wichtigeren Traktanden als das Verbot einer Satire im Ausland???
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amore
02.07.2016 08:39registriert Februar 2014
Herr Erdogan, bei Ihnen im Land können Sie es verbieten. Bei uns sagen wir, wo's lang geht.
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N. Y. P. D.
02.07.2016 09:08registriert Oktober 2015
Hauptsacheverfahren
Komplettverbot
einstweilige Verfügung
Verbotsentscheid
Verfügungsverfahren
Straferlangen
Ermittlungsverfahren
abschliessende Verfügung

Hääähhh ??

Das ist doch alles Ziegenkäse !
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