Als ein nicht ansprechbarer Patient in das Spital in Florida eingeliefert wurde, staunten die Ärzte nicht schlecht, als sie das Tattoo auf seiner Brust entdeckten. Unterhalb des Halses des 70-jährigen Mannes stand geschrieben: «Nicht wiederbeleben». Daneben war seine mutmassliche Unterschrift zu erkennen.
Der Mann wies, laut einem im «New England Journal of Medicine», eine chronischen Lungenerkrankung sowie einem erhöhten Blutalkoholspiegel auf. Weil er keinen Ausweis dabei hatte und somit auch keine Familienmitglieder kontaktiert werden konnten, mussten die Ärzte eine Entscheidung treffen.
Die Ärzte kontaktieren darauf das Ethikteam des Spitals und versuchten den Patienten mit Antibiotika und blutdrucksteigernden Massnahmen zu behandeln und so lange wie möglich am Leben zu halten. Denn die Entscheidung fiel nicht leicht.
Der Konflikt war nicht nur ein ethischer. Auch rechtlich ist in Florida nicht vollends abgeklärt, ob das Tattoo als Wille des Patienten akzeptiert werden kann. Normalerweise wird der Verzicht auf wiederbelebende Massnahmen auf einem vom Notar beglaubigten Schreiben ausgewiesen.
Die Ärzte standen also vor einem grossen Dilemma. Sie wussten einerseits nicht, ob das Tattoo als legales Dokument galt. Andererseits war auch nicht klar in welchem Zustand sich der 70-Jährige tätowierte und ob er immer noch 100 Prozent hinter seiner Entscheidung steht.
Schliesslich riet das Ethik-Team den Ärzten das Tattoo des bewusstlosen Mannes zu respektieren. «Sie sagten es sei am vernünftigsten, das Tattoo als authentische Botschaft zu befolgen», beschrieben die Ärzte die Situation. Und das taten sie auch. Der 70-Jährige verstarb darauf noch im Verlaufe des Abends. Kurz vor seinem Tod fand die zuständige Abteilung des Krankenhauses die Patientenverfügung des Mannes. Diese war mit dem Tattoo identisch: Der 70-Jährige wünschte keine wiederbelebende Massnahmen. (ohe)