Integration
Aargauer Asyl-Betreuer kritisiert: Junger Afghane beginnt Lehre – doch Kanton legt ihm Steine in den Weg

Ein junger Afghane beginnt in Erlinsbach eine Plattenleger-Lehre. Doch der Kanton lege ihm Steine in den Weg, kritisiert sein Betreuer und wehrt sich. Nun muss der Regierungsrat entscheiden.

Manuel Bühlmann
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Der junge Afghane Ali Reza freut sich, eine Lehre gefunden zu haben. Die Integrationspauschale erhält er jedoch nicht. (Archiv)

Der junge Afghane Ali Reza freut sich, eine Lehre gefunden zu haben. Die Integrationspauschale erhält er jedoch nicht. (Archiv)

Nicole Nars-Zimmer

Die Ferien sind vorbei. Zum Glück. Ali Reza ist froh, darf er wieder arbeiten. Der 18-Jährige hat seine Lehre als Plattenleger begonnen. Die zwei Ferienwochen musste er nehmen, sein Chef bestand darauf. «Was soll ich mit all der freien Zeit tun?», fragte er sich. Darüber muss er sich nun keine Gedanken mehr machen. Seine Woche ist durchgeplant: Arbeit, Berufsschule, Arbeit, Deutschkurs.

Der Afghane will die Sprache seiner neuen Heimat noch besser lernen. So schnell wie möglich, um der Untätigkeit zu entkommen und arbeiten zu können. Kaum erhielt er den Entscheid, vorläufig aufgenommen zu sein, bemühte er sich um einen Ausbildungsplatz. Der Lehrvertrag bei der Erlinsbacher Ofenbaufirma Weber ist der Lohn für seinen grossen Einsatz während eines halbjährigen Praktikums. Sein Chef, Jürg Weber, beschreibt seinen Lehrling als ruhig, zurückhaltend, handwerklich begabt. «Er wird seinen Weg machen.»

Essensbudget: 9 Franken

Ein Musterbeispiel der Integration. Dennoch sagt sein Rechtsvertreter Benno Straumann, bei dem Ali Reza zurzeit wohnt: «Der Kanton behindert die jungen Flüchtlinge bei der Integration und legt ihnen Steine in den Weg, statt sie dabei zu unterstützen.» Ein Fehler, der sich rächen werde. «Diese Leute werden noch lange hierbleiben. Versäumte soziale und berufliche Integration kommt den Kanton und die Gemeinden menschlich, sozial und wirtschaftlich sehr teuer zu stehen.»

Der ehemalige Leiter der Sozialhilfe- und Vormundschaftsbehörde in Erlinsbach SO und Verfassungsrat des Kantons Aargau kritisiert unter anderem, dass für die Verpflegung pro Tag nur gerade neun Franken zur Verfügung stehen – für Frühstück, Mittag- und Abendessen. «Das läuft auf die Fehlernährung eines jungen Mannes hinaus.» Straumann stört sich daran, dass körperlich hart arbeitende Personen gleichgestellt würden mit jenen Asylsuchenden, die den ganzen Tag Zeit hätten, um sich über Sonderangebote zu informieren und sich mit Kollegen beim Einkaufen und Kochen zusammenzuschliessen. «Gleiches soll gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden», verlangt er.

Arbeiten seit der frühen Kindheit

Ali Reza und Benno Straumann sitzen an diesem heissen Sommernachmittag am Tisch im Garten hinter dem Haus, das zum vorübergehenden Daheim des jungen Afghanen geworden ist. Seine Eltern verlor er früh, mehrmals musste er vor Gewaltausbrüchen fliehen, erst in Afghanistan, später in Pakistan. Sein Onkel kümmerte sich um ihn und seine Geschwister. Mit Gelegenheitsjobs schlugen sie sich durch.

Auf dem Handy zeigt Ali Reza ein Foto, das ihm kürzlich seine Schwester geschickt hat: Darauf ist er als kleiner Junge zu sehen, der Teppiche knüpft. Später arbeitete er als Plattenleger auf dem Bau. Eine Schule hat er erst in der Schweiz besucht – jene für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, an der Freiwillige wie Benno Straumann und dessen Frau unterrichten.

Weil es dem junge Afghanen von seiner früheren Unterkunft in Menziken nicht rechtzeitig auf den frühen Arbeitsbeginn hin nach Erlinsbach zum Praktikum gereicht hätte, zog er Anfang Jahr beim Ehepaar Straumann ein. Obwohl er inzwischen der Unterkunft in Rupperswil zugeteilt worden ist, bleibt er. Hier hat er sein eigenes Zimmer und seine Ruhe, damit er sich zum Lernen zurückziehen kann.

Bett in Asylunterkunft bezahlen

Weil er wirtschaftlich nicht selbstständig ist, bestimmt der Kanton den offiziellen Wohnsitz – er liegt in Rupperswil. Ein-, zweimal pro Woche fährt er am Abend dorthin, um seine Post zu holen. Obwohl er das Bett in der Unterkunft nicht braucht und dieses inzwischen belegt ist, wurden ihm dafür monatlich 345 Franken berechnet. Knapp 200 Franken müsste er direkt von seinen 780 Franken Praktikumslohn zahlen, zusätzlich zur Quellensteuer.

479 Personen mit vorläufiger Aufnahme waren im Kanton Aargau per Ende Juli erwerbstätig. Dazu kommen 378 anerkannte Flüchtlinge sowie 27 Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft. Wie gross der Anteil Lehrlinge ist, wird vom kantonalen Migrationsamt nicht erhoben.

Benno Straumann hält den Betrag von 345 Franken für willkürlich und viel zu hoch, auch wenn die Nebenkosten inbegriffen sind. «In einem Zimmer mit vier Betten kommen so pro Monat 1380 Franken zusammen, das ist Mietwucher. Da wird eine Zwangslage schamlos ausgenutzt.»

Obwohl sich die beiden dagegen wehrten und ein Verfahren lief, schickte der kantonale Sozialdienst Ali Reza eine Mahnung und später einen Zahlungsbefehl. Straumann wertet dies als «übles Beispiel von Amtsmissbrauch zur Einschüchterung».

Ein Ansporn zur Integration

Dazu kommt: Wer sich besonders um seine soziale oder berufliche Integration bemüht – beispielsweise mit einem Praktikum oder einer Ausbildung –, hat Anspruch auf eine Integrationszulage von monatlich 200 Franken. So steht es in der Sozialhilfe- und Präventionshilfeverordnung, die auf Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist. Gedacht ist die Zulage als Ansporn; belohnt werden sollen jene, die Tag für Tag arbeiten, statt sich auf die Sozialhilfe zu verlassen.

Die Integrationspauschale taucht allerdings genauso wenig in Ali Rezas persönlichem Budget auf wie der Einkommensfreibetrag, der bei Auszubildenden 200 Franken beträgt. Der kantonale Sozialdienst schreibt in einer Verfügung, dass nicht beide Beträge ins Budget eingerechnet würden. In der entsprechenden Verordnung ist allerdings explizit von kumulierten Beträgen die Rede. Für Straumann steht fest: Ali Reza stünden 400 Franken pro Monat zu, die budgetiert sind. «Er ist äusserst initiativ, bemüht sich intensiv um sein berufliches Fortkommen.»

Entscheid liegt bei der Regierung

Mit einer Beschwerde an den Regierungsrat wehrt er sich – «zur Not bis zum Verwaltungsgericht». Weil das Verfahren hängig ist, äussert sich das zuständige Departement Gesundheit und Soziales (DGS) nicht zum aktuellen Fall.

Benno Straumann sagt, es gehe ihm nicht nur um Ali Reza. Profitieren sollen auch die vielen anderen Asylsuchenden, die gerne eine Ausbildung machen und arbeiten würden. «Dem Kanton müsste daran gelegen sein, junge Leute zu fördern.» Dieser Meinung ist auch Ali Rezas Chef, Jürg Weber: «Bei ihm handelt es sich um eine Person, die den Kanton entlasten will. Seine Bemühungen sollten honoriert werden.» In Fällen wie diesen müsste es möglich sein, von der Norm abzuweichen, und flexible Lösungen anzubieten, findet Jürg Weber.

Ali Reza jedenfalls lässt sich nicht von seinem Ziel abbringen: eine feste Stelle als Plattenleger nach der Lehre. «Die Arbeit gefällt mir sehr gut.»