Urteil rechtskräftig
Behördenschreck: Ehemaliger Bankdirektor muss sieben Monate ins Gefängnis

Ein früherer Bankdirektor hat Politiker und Gemeindeangestellte bedroht, genötigt und beschimpft.

Fabian Hägler
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Das Gericht verurteilte M. zu sieben Monaten Haft und einer Geldstrafe von 12 000 Franken. (Symbolbild)

Das Gericht verurteilte M. zu sieben Monaten Haft und einer Geldstrafe von 12 000 Franken. (Symbolbild)

Keystone

Es war ein bizarrer Prozess, der Mitte Januar vor dem Bezirksgericht Bremgarten stattfand. Daniel (Name geändert) musste sich wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Nötigung, Beschimpfung, übler Nachrede und Hausfriedensbruchs verantworten. Der 62-jährige ehemalige Bankdirektor verhielt sich aber nicht wie ein Angeklagter, sondern gebärdete sich sehr selbstbewusst. Den anwesenden Journalisten verteilte er ein mehrseitiges Dokument, das einem Plädoyer ähnelte. Statt die Fragen des Gerichtspräsidenten zu beantworten, las er wiederholt Absätze aus seinen Unterlagen vor, erhob selber massive Vorwürfe gegen Behörden und kündigte schon vor Prozessbeginn an, ein allfälliges Urteil gegen ihn auf jeden Fall bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. Zudem sagte Daniel, er wolle in jenem Dorf, mit dessen Behörden er im Clinch liege, für den Gemeinderat kandidieren.

Geldstrafen nützten nichts

Der fast bühnenreife Auftritt brachte Daniel, der bei der Urteilsverkündung nicht mehr anwesend war, aus juristischer Sicht nichts: Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Monaten Haft und einer Geldstrafe von 12 000 Franken. Gerichtspräsident Thurnherr sah es als erwiesen an, dass Daniel unter anderem die Gemeindeschreiberin seines Wohnorts bedroht und genötigt sowie den Gemeindeammann beschimpft und in seiner Ehre herabgesetzt habe. Daniel sei wegen ähnlicher Vergehen mehrfach vorbestraft, es gebe mehrere Opfer, die bisher verhängten Geldstrafen nützten aber offenbar nichts, deshalb bleibe nur eine Haftstrafe.

Er werde auf keinen Fall ins Gefängnis gehen, sagte Daniel damals. Doch von seinen vielen Ankündigungen hat der Behördenschreck kaum eine wahr gemacht. Für den Gemeinderat kandidierte er nicht und das Bundesgericht musste sich auch nicht mit seinem Fall beschäftigen. Angefochten hat er das Urteil zwar, indem er beim Obergericht Berufung gegen den Schuldspruch einlegte. Darauf trat das Gericht aber nicht ein, wie eine Nachfrage bei Nicole Payllier, der Sprecherin der Gerichte Aargau, zeigt. «Dies zusammengefasst deshalb, weil der Beschuldigte nach der Anmeldung der Berufung keine Berufungserklärung einreichte.» Inzwischen sind sämtliche Fristen für einen Weiterzug des Urteils verstrichen, der Schuldspruch ist damit rechtskräftig, die siebenmonatige Haftstrafe vollstreckbar.

Gütliche Einigung gescheitert

Im Sommer hatte Daniel noch versucht, eine gütliche Einigung mit den Gemeindebehörden zu erzielen. In seinem Auftrag verschickte der Aarauer Rechtsanwalt Kenad Melunovic einen Brief an den Vizeammann von Daniels Wohnort. Er ersuchte diesen um einen Gesprächstermin mit der Gemeindeschreiberin, die gegen Daniel die Strafanzeige eingereicht hatte. Ob es zu dieser Aussprache kam und was für ein Ergebnis sie allenfalls brachte, ist offen. Auf Nachfrage sagt Melunovic, seine Kanzlei vertrete Daniel nicht. Stefan Hinz, der Rechtsanwalt der betroffenen Gemeinde und der Gemeindeschreiberin, liess eine Anfrage der AZ unbeantwortet, wie seine Mandanten auf das Gesprächsangebot reagiert hätten.